Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Feuerwald am 16. März 2007, 13:59:47
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Heute ein Fall zur Diskussion:
Titel \"Die A+B-Hörnchen-GbR\"
A+B-Hörnchen kommen zum Berater und wundern sich sehr, weshalb die liebe Bank nicht willig und bereit ist, ins finanzielle Engagement zu gehen. Der Berater wundert sich auch und bohrt nach. A-Hörnchen beichtet nun :
A-Hörnchen befindet sich seit ein paar Wochen im eröffneten Insolvenzverfahren
A-Hörnchen hat \"Ihren\" Insolvenzverwalter bis heute nicht zu Gesicht bekommen und dachte sich \"nun fein, das war\'s ...\"
A-Hörnchen hatte Langeweile und beschloss zusammen mit B-Hörnchen die Gründung der
A+B-Hörnchen-GbR
Nun ist es also passiert. Eine GbR, einer der Gesellschafter im eröffneten Insolvenzverfahren, erste Umsätze, Lizenzen, Zulassungen, Ladenlokal etc. pp.
Wie kann es mit der GbR weiter gehen ? Vorschläge ? Ideeen ?
MfG
Feuerwald
[addsig]
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Hallo,
das ist so innerhalb eine Forums nicht zu beantworten, darüber sollten wir mal telefoniern.
MfG
ThoFa[addsig]