Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: AttaTroll am 05. Februar 2008, 10:05:22

Titel: Geeigneter Rechtsanwalt
Beitrag von: AttaTroll am 05. Februar 2008, 10:05:22
Hallo, zusammen,
ich hab mal wieder ein kleines Problem:  Einer meiner  Gläubiger hat mich wegen angeblichem "Leistungskreditbetrug" verklagt.  Gleichzeitig will er eine Forderung aus der Tabelle, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, gerichtlich einklagen. (meine Regelinso wurde im August 07 eröffnet). Der Vorwurf ist absurd und kann widerlegt werden, wahrscheinlich macht der Gläubiger das, damit seine Forderung nicht unter die RSB fällt.  Aber ich brauche jetzt einen Anwalt. Vom Amtsgericht habe ich bereits einen Beratungsschein und das Formular für Prozesskostenhilfe erhalten.

Ich wohne auf dem Lande - von den nächst erreichbaren Anwälten hat keiner einen Schwerpunkt im Insolvenzrecht.  Dazu müsste  ich - recht umständlich  - 35 km weit fahren. Meine Frage: Lohnt es sich, zum Fachanwalt zu gehen, oder ist die Sache "Pipifax", das ich damit auch zu "normalen" Anwälten gehen kann? -
Für einen Tip wäre ich sehr dankbar
lg Cornelia
Titel: Re: Geeigneter Rechtsanwalt
Beitrag von: MissTraut am 05. Februar 2008, 21:09:44
Hallo Cornelia,

das mit der Empfehlung eines Anwaltes ist immer so eine Sache, eine mehr als undankbare Angelegenheit. Ist so ähnlich wie eine Arztempfehlung.  Letztlich denke ich eines sicher wichtig: Ich würde dies nun nicht wie "Pipifax" behandeln und um ehrlich zu sein, ich würde sogar 100 extrem umständliche Kilometer in Kauf nehmen, wenn ich mich dadurch besonders gut beraten und aufgehoben fühlen würde.

LG
MissTraut
Titel: Re: Geeigneter Rechtsanwalt
Beitrag von: dobberstein am 06. Februar 2008, 15:49:59
Wie hoch ist denn die entsprechende Forderung ?
Titel: Re: Geeigneter Rechtsanwalt
Beitrag von: lucca_m am 06. Februar 2008, 17:59:46
@dobberstein:
Welche Relevanz hat die Höhe der Forderung?


Wann wurde der Kredit aufgenommen?
Und zusätzlich existiert noch eine Forderung des selben Gläubigers? Diese wurde durch den Gläubiger zur Tabelle angemeldet nach Inoslenzeröffnung und Sie haben dieser Forderung widersprochen? Oder wurde die Forderung als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung deklariert und dem haben Sie im Prüftermin widersprochen?

Aus welcher ländlichen Gegend kommen Sie?