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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gegen Insolvenzverwalter vorgehen?  (Gelesen 5518 mal)

B-Thom

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Gegen Insolvenzverwalter vorgehen?
« am: 16. Mai 2012, 01:51:43 »

Hallo,

welche Möglichkeiten habe ich, gegen meinen Insolvenzverwalter vorzugehen? Oder zumindest einmal, seine bis dahin geleistete Arbeit nachprüfen zu lassen.

Aktueller Anlass ist eine Zwangsaufforderung samt Mahngebühren meines zuständigen Finanzamts, weil ich die Einkommensteuer-Vorauszahlung nicht pünktlich geleistet hätte. Ich bin selbstständg, und bisher musste ich noch nie eine Vorauszahlung leisten.
Der Aufforderung vom 14.05. war eine Kopie der Festsetzung beigefügt. Diese wurde am 25.01. erstellt und an meinen Insolvenzverwalter geschickt. Ich bin von ihm in den mehr als drei Monaten nie über diese Festsetzung informiert worden! Weder schriftlich noch telefonisch. Von anstehenden bzw. nun überfälligen Vorauszahlungen habe ich nie etwas erfahren! Des Weiteren steht in dem Beschluss, dass dieser den Beschluss vom 21.09.2011 aufhebe. Ich habe meine Unterlagen durchgesehen; ein Beschluss vom 21.09.11 oder ein Brief meines IV mit einem Bezug auf diesen Beschluss ist ebenso wenig zu finden.

Zudem hat er im März einen Termin zur Nachreichung der Steuererklärungen 2010(!) verstreichen lassen. Ich hatte daraufhin extra beim Finanzamt nachgefragt, ob er oder ich dafür zuständig sei (ich will ja schließlich, dass die ordentlich erledigt werden), und das FA sah ganz klar den IV in der Verantwortung. Die Aufforderung sei ja auch an ihn ergangen.

Eine Bekannte von mir ist eine meiner Gläubiger. Seit der Gläubigerversammlung November 2010 hat sie vom IV nie wieder etwas gehört, und das sind nun eineinhalb der sechs Jahre. Zudem hat er im Jahresbericht 2010/11 gegenüber dem Amtsgericht den Schlusstermin für Ende 2011 angesetzt (ich habe Akteneinsicht genommen). Wir haben Mai 2012, und das Insolvenzverfahren läuft noch fröhlich weiter.

Als kleines "Schmankel" hatte er mir direkt nach Insolvenzeröffnung angeboten, mein Sparkonto mit ca. 11 Euro freizugeben, wenn ich diese an ihn bezahle. Das habe ich gemacht. Ein paar Wochen später hat mir die Bank mitgeteilt, dass der IV das Konto aufgelöst hätte. Kurz darauf erhalte ich einen Brief vom IV, das Konto sei nun freigegeben ...
:mad2:

Ich weiß nicht, *wie* der Mann arbeitet, aber Vertrauen gegenüber seiner Arbeit will nun wirklich nicht aufkommen. Auf mich macht es den Eindruck, als habe er keinen Bock, sich mit meinem Fall herumzuschlagen und seinen Verpflichtungen nachzukommen. Ich habe inzwischen mehr als 10.000 Euro (von den ca. 35.000 Schulden) an ihn bezahlt, und ich würde gerne auch mal sehen, dass die Gläubiger zu ihrem Geld kommen.

Kann ich das Amtsgericht um eine Prüfung bitten? Kann ich mich damit an die Anwaltskammer wenden? Oder muss ich das still und duldsam hinnehmen und hoffen, dass er nicht noch richtig Blödsinn baut?
« Letzte Änderung: 16. Mai 2012, 01:53:52 von B-Thom »
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Der_Alte

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Re: Gegen Insolvenzverwalter vorgehen?
« Antwort #1 am: 16. Mai 2012, 18:20:54 »

Ich will nur zum letzten Punkt etwas anmerken.
Der Insolvenzverwalter (wenn Sie in Regelinsolvenz sind) bekommt nicht die Summe, die er an Masse erlangen konnte, sondern er wird aus der Masse nach den Vorschriften der InsVV eine Vergütung erhalten. Die dürfte mit Nebenkosten und Steuern so bei der Hälfte der Summe liegen.
Der Treuhänder im vereinfachten Verfahren bekommt 15 % der Masse zuzüglich Auslagen und Steuern, also deutlich weniger.
Vom verbleibenden Rest werden die Gerichtskosten gezahlt.
Den Rest bekommen die Gläubiger nach dem Schlusstermin ausgezahlt.
Sofern pfändbares Einkommen vorhanden ist bekommen die Gläubiger so richtig erst Geld in der WVP, weil dann der Treuhänder nur noch 5 % Vergütung zu beanspruchen hat.
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B-Thom

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Re: Gegen Insolvenzverwalter vorgehen?
« Antwort #2 am: 16. Mai 2012, 18:33:51 »

Das heißt, es ist im Sinne des Insolvenzverwalters, den Schlusstermin so weit wie möglich nach hinten zu schieben und zu warten ob bzw. dass sich Masse aufbaut, weil er persönlich mehr aus dieser Phase der Insolvenz für sich holen kann?

Können dann die Gläubiger eine beschleunigte Bearbeitung verlangen oder einfordern, denn in deren Sinne wäre dann ja ein früher Schlusstermin?
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Der_Alte

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Re: Gegen Insolvenzverwalter vorgehen?
« Antwort #3 am: 16. Mai 2012, 21:10:23 »

Nein, er handelt autonom. Es ist halt so und den meisten Gläubigern wahrscheinlich auch reichlich egal. Und dem Schuldner kann es so oder so egal sein; er ist am Ende seine Schulden los.
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B-Thom

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Re: Gegen Insolvenzverwalter vorgehen?
« Antwort #4 am: 16. Mai 2012, 21:43:53 »

Ich dürfte meine los sein, weil ich sie vor Ablauf der sechs Jahre zu 100% zurückzahle. Ich denke, ich hätte einfach gerne dasselbe Engagement bei meinen IV. Oder zumindest seine Unterstützung meiner Bemühungen ...
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Lissi

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Re: Gegen Insolvenzverwalter vorgehen?
« Antwort #5 am: 16. Mai 2012, 22:44:07 »

Nein, er handelt autonom. Es ist halt so und den meisten Gläubigern wahrscheinlich auch reichlich egal. Und dem Schuldner kann es so oder so egal sein; er ist am Ende seine Schulden los.

Da bin ich nicht dabei.  Mir als Schuldner ist es nicht egal. Ich lese das hier mit grossem Interesse und
auch ich stelle mir vor meine Schulden von Ablauf der Zeit komplett zurückgezahlt zu haben -am liebsten.



So langsam dämmdert mir was der Spruch bedeutet: " Eine Kuh die sich leicht melken lässt, wird nicht geschlachtet"   (oder so ähnlich).
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Der_Alte

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Re: Gegen Insolvenzverwalter vorgehen?
« Antwort #6 am: 17. Mai 2012, 12:03:06 »

Wobei ich mich dann frage - und es soll kein Angriff sein - warum Sie dann in Insolvenz gegangen sind. Wenn man absehen kann, dass alle Schulden in weniger als sechs Jahren bezahlt sind, dürfte keine Überschuldung vorliegen und damit kein Grund für eine Insolvenz.
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B-Thom

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Re: Gegen Insolvenzverwalter vorgehen?
« Antwort #7 am: 17. Mai 2012, 15:26:35 »

Tja, bei mir war es ein wundervolles Timing. Die Einnahmen haben etwa zwei Monate nach Eröffnung der Insolvenz deutlich zugelegt. Das war aber weder zu dem Zeitpunkt meines Entschlusses noch dem der Insolvenzanmeldung abzusehen. Wirklich nicht.

Stand heute müsste ich tatsächlich keine Insolvenz anmelden, und ich überlege mir schon dauernd, ob ich mich mit allen Gläubigern außergerichtlich verständige, damit die Insolvenz aufgrund fehlender Forderungen eingestellt werden kann.
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Lissi

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Re: Gegen Insolvenzverwalter vorgehen?
« Antwort #8 am: 18. Mai 2012, 11:36:58 »

Wobei ich mich dann frage - und es soll kein Angriff sein - warum Sie dann in Insolvenz gegangen sind. Wenn man absehen kann, dass alle Schulden in weniger als sechs Jahren bezahlt sind, dürfte keine Überschuldung vorliegen und damit kein Grund für eine Insolvenz.

Mich erschlagen derzeit Mahnungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Gerichtsvollzieherbesuche und in Kürze grössere Summen die an Gewerbesteuer und anderen Steuern zu zahlen sein werden.

Einfach mal ein Stopp an Vollstreckungen ist schon sehr hilfreich. Inzwischenn unsinnige Verträge, aus denen ich alleine nicht rauskomme werden gekündigt, Geld wird wieder frei und flüssig...

Die Schildensumme ist nicht immens , daher sehe ich Land in einigen Jahren.



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Spike

Re: Gegen Insolvenzverwalter vorgehen?
« Antwort #9 am: 18. Mai 2012, 22:52:07 »

Hi,

ist das nicht so, das der TH im eröffneten Verfahren 25% bekommt, und wenn man später in der WVP ist 5% ???

Oder gilt das nur bei Privatinso und nicht bei Regelinso?

MfG
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Der_Alte

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Re: Gegen Insolvenzverwalter vorgehen?
« Antwort #10 am: 19. Mai 2012, 14:50:17 »

Es gibt zwei Sätze in der InsVV, einmal für das Regelverfahren und einmal für das Verbrauchinsolvenzverfahren. Die Regelsätze sind gestaffelt nach dem, was in der Insolvenz zusammenkommt.
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