Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Ratlos im Recht am 24. Juni 2013, 11:26:38

Titel: geglückte Eigentumsaufgabe
Beitrag von: Ratlos im Recht am 24. Juni 2013, 11:26:38
  :gruebel:

Hallo, hab mal ne dringende Frage: Hab nach geglückter Eigentumsaufgabe nun von der Gemeinde gesagt bekommen, dass das Land Eigentümer ist. Schloss wurde ausgetauscht, Gebühren alles erledigt und hinfällig. Nur bin ich angeblich noch für die Zustand-Sicherung und den Winterdienst, Versicherung usw. zuständig, ist das so richtig? Ich komme aber doch nicht mehr auf Grundstück!!! Wie denn nun???? 
Hat da wer Rat?

Liebe Grüße
 :neutral: :dntknw:
Titel: Re: geglückte Eigentumsaufgabe
Beitrag von: Insokalle am 25. Juni 2013, 16:53:42
Meiner Meinung nach sollte zunächst geprüft werden, ob das Land wirklich Eigentümer geworden ist also im Grundbuch eingetragen ist. Wenn dem so ist, dann ist das Grundstück nicht mehr herrenlos und das Land muss mE für die Sicherheit aufkommen.

Ist das Land nicht Eigentümer, kann es schwierig werden. Dann müsste man das Ordnungsrecht des Bundeslandes prüfen.

So oder so, eine Pflicht zum Abschluss von Versicherungen kann ich mir nicht vorstellen. Die hat man ja nicht mal als Eigentümer.