Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: koki124 am 26. September 2011, 13:05:09
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Hallo zusammen....
bin neu hier und hätte mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand darauf antworten....
Bei Privatinsolvenz, kann ich mein Gehalt mir auch bar auszahlen lassen oder auf ein Konto von Bekannten ohne gegen etwas zu verstossen?
Danke für Eure Hilfe!!!
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Willkommen bei PWN,
Warum der Umstand? bzw. Was wäre der Vorteil für Sie?
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da ich bei meinem P-Konto nur über ca. 1028,00 verfügen darf...jedoch der verdienst darüber liegt und ich somit nicht an mein Gehalt/Lohn voll rankomme....
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Ich würde Ihnen gerade in Bezug auf eine Insolvenz tunlichst davon abraten, Einkommen zu verschleiern!
Zum anderen stellt sich für mich die Frage, in wieweit sie sich überhaupt schon über die Rechte und Pflichten in einer Insolvenz informiert haben?
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Verschleiern tu ich nichts...der Insolvenzverwalter kennt die Einnahmen...es geht hier nur darum, das das Geld auf dem Konto stehen bleibt und ich nicht ran komme obwohl keine Pfändung vorliegt bzw. auch vom Insolvenzverwalter das Konto freiggeben wurde.
Habe Zahlungsverpflichtungen und kann nicht an das Geld ran..
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Nun kommen wir der Sache schon näher!
Also wird das Konto von der Bank nicht freigegeben?
wie hoch ist ihr nettoeinkommen und wieviel unterhaltsberechtigte personen haben sie?
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ca. 1300 € ohne Unterhaltspflichtge Personen.
Somit fehlen mir jeden Monat 270 € die die bank nicht auszahlt. das Geld Lager immer schön auf dem Konto.
Wollte daher 1-2- Monate mal das Gehalt/Lohn auf ein anderes Konto auszahlen lassen, damit ich da ran komme...
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da wären dann 190 eUR pfändbar lt. Pfändungstabelle!
Ich nehme an, Ihr Arbeitgeber überweist diesen Betrag bereits an Ihren TH?
Mit welcher Begründung hält die Bank das Geld zurück?
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Das ist der Betrag der ausbezahlt wird....der Arbeitgeber ist auch informiert und zahlt an den Treuhänder...
gem. Bank sei bei einem P-Konto die Grenze ca.1028 die ausbezahlt wird.
Wenn der Insolvenzverwalter das Konto freigegeben hat, ist die Grenze dan korrekt?
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gem. Bank sei bei einem P-Konto die Grenze ca.1028 die ausbezahlt wird.
Das ist dann richtig, wenn das Konto mit einer Pfändung belegt ist, die es im Verfahren ja gerade nicht mehr geben darf!
..oder haben Sie neue Schulden?
Bitte erklären Sie das etwas genauer.. :gruebel:
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sind keine neuen Schulden vorhanden und Pfändungen liegen auch nicht vor....
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Wenn ich jetzt richtig verstanden habe, liegt Ihre Pfändungsfreigrenze über € 1029.-, vermutlich wegen bestehender
Unterhaltspflichten..?
Nur dann wird der Arbeitgeber einen höheren Betrag auszahlen..
Lassen Sie sich die Unterhaltspflichten von Ihrem Arbeitgeber bescheinigen.
Das Formular finden Sie hier:
http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/P-Konto_Bescheinigung_2011.pdf (http://www.f-sb.de/service_ratgeber/pkonto/P-Konto_Bescheinigung_2011.pdf)
Die Bank wird den auszuzahlenden Betrag entsprechend anpassen. :thumbup: