Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: muffinko am 23. April 2010, 19:11:24

Titel: Gehalt des Ehepartners entscheidend trotz Pfändungstabelle???
Beitrag von: muffinko am 23. April 2010, 19:11:24
Hallo,

ich bin seit 4 Jahren in Privatinsolvenz und zahle monatlich Beträge direkt an meinen Insolvenzverwalter. Nun habe ich geheiratet und laut Pfändungstabelle gesehen, daß meine Frau als unterhaltspflichtige Person gilt und sich der Pfändungsbeitrag demzufolge ändert.

Dem Insolvenzverwalter habe ich meine Heiratsurkunde geschickt. Der will nun über die Einkünfte meiner Frau Bescheid wissen und ist der Meinung, daß meine Frau nicht als unterhaltspflichtig gilt da sie ein eigenes geregeltes Einkommen hat.

Wozu die Tabelle???

Es gibt da so einen Paragraphen 850 c Abs 4 ZPO in dem ich verstanden habe, daß die Gläubiger hierfür einen Antrag bei Gericht stellen müssen um meine Frau nicht als unterhaltspflichtige Person zu zählen. Der Insolvenzverwalter aber meint, daß auch er selbst so eine Antrag stellen kann und ich nun weiterhin trotz Heirat die selben Beträge wie vor der Heirat zahlen muss.

Meine Frau freut sich sehr darüber (hrrrrr)... und schon bald erwarten wir ein Kind, wo dann aber definitiv eine unterhaltspflichtige Person ohne wenn und aber bestehe.

So viele Verschieden Meinungen und ich weiss nicht weiter und freue mich auf eure Antworten.
Titel: Re: Gehalt des Ehepartners entscheidend trotz Pfändungstabelle???
Beitrag von: rookie am 23. April 2010, 20:50:31
Was Ihr Th mein ist irrelevant....solange kein Beschluss vom Gericht vorliegt, der Ihre Gattin ht als nicht unterhaltsberechtigt anerkennt, gilt die Frau als eine solche.

Der Treuhänder hat gar nix zu bestimmen....
Titel: Re: Gehalt des Ehepartners entscheidend trotz Pfändungstabelle???
Beitrag von: Feuerwald am 23. April 2010, 22:15:11
Der Insolvenzverwalter aber meint, daß auch er selbst so eine Antrag stellen kann und ich nun weiterhin trotz Heirat die selben Beträge wie vor der Heirat zahlen muss.

- Der TH kann einen Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO stellen. Sie sollten ggf. Auskunft über die Einkünfte der Ehefrau geben. 

Titel: Re: Gehalt des Ehepartners entscheidend trotz Pfändungstabelle???
Beitrag von: muffinko am 27. April 2010, 11:22:33
Vorab erst Mal vielen Dank für die schnellen Antworten. :grin:

Wenn ich nun richtig verstanden habe, dann muß ich vorerst nur den pfändbaren Anteil überweisen bis der Beschluss des Gerichts vorliegt???? :gruebel:

Und desweiteren habe ich heute die Lohnsteuerkarten ändern lassen, woraufhin die Dame der Behörde das leibliche, bei uns wohnende, Kind meiner Frau mit auf meine Steuerkarte als volles Kind zum Kinderfreibetrag eingtragen. Ist Dies auch irgendwie relevant?

Titel: Re: Gehalt des Ehepartners entscheidend trotz Pfändungstabelle???
Beitrag von: paps am 27. April 2010, 19:22:15
Ohne Beschluss führen Sie mit Berücksichtigung der Frau, aber ohne Kind ab.

Das Kind könnte dann auf Antrag berücksichtigt werden, wenn die Mutter nicht in der Lage ist, es selbst zu versorgen und Sie mit aufkommen müssten.
Das würde dann, ebenso wie die Nichtberücksichtigung der Ehefrau, eine Einzelfallentscheidung des Gerichts werden. 
Titel: Re: Gehalt des Ehepartners entscheidend trotz Pfändungstabelle???
Beitrag von: muffinko am 27. April 2010, 19:41:57
Vielen Dank für die informative Antwort.

Vorbeugend werde ich morgen ein Schreiben an den IV senden, das sieht in etwa so aus:

Sehr geehrte Herr .....

nach Rücksprache mit Ihrer Sachbearbeiterin und Anraten der Schuldnerberatung habe ich noch
einige klärenden Fragen bevor ich den pfändbaren Anteil weiterhin an Sie überweise.

Ihre Sachbearbeiterin meinte ich müsse weiterhin denselben Betrag wie vor meiner Eheschließung an
Sie überweisen, da davon auszugehen sei, dass meine Ehefrau als nicht zu berücksichtigende Person gelten würde.

Laut Schuldnerberatung ist dies aber nur nach §850c (4)ZPO gültig, wenn dahingehend ein Antrag beim zuständigen Gericht beantragt wird.
Dazu ist der Treuhänder auch nach §36.4 Satz 2 berechtigt.

Entscheidend ist aber nach §36.4 Satz1 InsO, dass allein da Insolvenzgericht entscheiden kann ob meine Ehefrau nicht zu berücksichtigen ist
und nicht der Treuhänder dies entscheiden kann.


FRAGE: Kann ich das so dem IV zukommen lassen und gibt es ergänzend noch etwas, was ich hinzufügen bzw. nicht schreiben sollte?
             
            Und wenn ich fortan meine Frau bei dem Pfändungsbetrag berücksichtige, bis das Gericht entscheidet, dass meine Ehefrau nicht zu berücksichtigen sei,
            muss ich dann mit eine Nachzahlung für die Zeit des Zeitraumes mit Berücksichtigung rechnen?
Titel: Re: Gehalt des Ehepartners entscheidend trotz Pfändungstabelle???
Beitrag von: paps am 28. April 2010, 20:15:08
und nicht der Treuhänder dies entscheiden kann.
Würde ich weglassen.
Der neue pfändbare Betrag gilt dann ab Beschluß.
Titel: Re: Gehalt des Ehepartners entscheidend trotz Pfändungstabelle???
Beitrag von: muffinko am 28. April 2010, 21:28:52
Das Weglassen, ist leider heute, in meiner Eile, nicht mehr möglich gewesen :wallbash:, trotzdem vielen Dank für die Antwort.

Letze Frage, obwohl eigentlich indirekt beantworte. Hat der IV die Möglichkeit im Nachhinein  die Differenz des nun geringeren Betrag, zu den bis dato erfolgten Beträgen, den ich bis zum neuen Beschluss überweisen werde, nachzufordern, oder kann ich das Geld nun sorgenfrei für das bald kommende Kind investieren?
Titel: Re: Gehalt des Ehepartners entscheidend trotz Pfändungstabelle???
Beitrag von: paps am 28. April 2010, 21:34:12
Der TH hat diese Möglichkeit nicht.
Das Gericht könnte aber den Monat des Eingangs eines solchen Antrages als Beginn der heraufgesetzten Freigrenze wählen.
Titel: Re: Gehalt des Ehepartners entscheidend trotz Pfändungstabelle???
Beitrag von: daMichi am 29. April 2010, 09:41:51
was, das darf der TH nicht?
Ich hatte letztes Jahr nach der Heirat meine Frau für 3 Monate als unterhaltsberechtigte Person mit dabei (hat das Lohnbüro meiner Firma gemacht)
Nach Beschluss des Gerichts hat der TH sich das zu wenig bezahlte Geld direkt bei meiner Firma geholt. Dachte das läuft so.
Mann, ist das fies  :cry:

daMichi
Titel: Re: Gehalt des Ehepartners entscheidend trotz Pfändungstabelle???
Beitrag von: deagle am 05. Mai 2010, 13:34:59
Na dann haue deinem TH und Arbeitgeber mal auf die Finger!

unter anderen hat der GFH klar Entschieden, dass einem Beschluß des Insolvenzgerichtes keine Rückwirkung zukommt (BFH 04.09.2008 - VII B 239/07)
von daher gilt ein Beschluß des Insolvenzgerichtes erst mit Datum des Beschlusses.
Titel: Re: Gehalt des Ehepartners entscheidend trotz Pfändungstabelle???
Beitrag von: daMichi am 05. Mai 2010, 19:57:02
Mein Arbeitgeber hat das bestimmt nicht gewußt.
Das war aber schon letztes Jahr im Juni. Kann ich das noch nachträglich beim TH anzeigen. :fuchsteufelswild:

da Michi
Titel: Re: Gehalt des Ehepartners entscheidend trotz Pfändungstabelle???
Beitrag von: deagle am 05. Mai 2010, 20:18:18
Ne wenn Du dich gut mit deinem Arbeitgeber verstehst dann regle es über ihn.

Er soll dem TH Mitteilen, dass er fälschlichewrweise den Beschluss zur nichtberücksichtigung der Ehefrau rückwirkend bei der Abfuhr des pfändbaren Betrages berücksichtigt hat,
obwohl das rechtlich nicht korrekt war.
Der TH möge im Mitteilen ob er die Differenz zurück überweist oder ob mit weiteren Beträgen verrechnet werden soll   :whistle: