"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Gehalt ging auf das Konto meiner Frau  (Gelesen 2340 mal)

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Gehalt ging auf das Konto meiner Frau
« am: 22. Februar 2011, 15:04:12 »

Hallo an alle !

Ich habe ein kleines Problem, bei dem ich selbst ein bissel überfragt bin.

Ich bin in der Insolvenzphase (IN), Verfahren noch nicht aufgehoben !

Ich selbst habe noch kein eigenes Konto, deshalb gingen die letzten 3 Lohnzahlungen auf dem Konto meiner Frau ein. Abrechnungen hat der IV immer bekommen !!

Nun will er aus irgendeinem Grund die Kontoauszüge meiner Frau haben, ist er im Recht ??

PS: Meine Frau hat mit meiner Inso nichts zu tun !

Der IV beruft sich auf § 97 InsO
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Gehalt ging auf das Konto meiner Frau
« Antwort #1 am: 22. Februar 2011, 15:15:16 »

"§ 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners"
Berliner Kommentar

... Dagegen sind D r i t t e nur auskunftspflichtig, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht, wie etwa bei Angestellten des Schuldners unter der Voraussetzung des § 101 Abs. 2 , der nicht nur für Angestellte nicht natürlicher Personen als Schuldner gilt, oder wenn zwischen dem Dritten und dem Insolvenzverwalter ein Rechtsverhältnis besteht, bei dem der Verwalter in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen ist (§ 242 BGB ). So ist die E h e f r a u des Schuldners nicht schon dann auskunftspflichtig, wenn lediglich ein Verdacht besteht, dass sie vom Schuldner etwas in anfechtbarer Weise erlangt hat. Erst wenn ein Rückgewähranspruch aus § 143 dem Grunde nach feststeht und es nur noch um die nähere Bestimmung seines Inhalts und Umfangs geht, kann sich aus dem Rückgewährschuldverhältnis ein Auskunftsanspruch ergeben (§ 143 i.V.m. § 242 BGB). Dies setzt aber weiter voraus, dass die Auskunft von dem primär verpflichteten Insolvenzschuldner nicht zu erlangen ist ...

Ergo, wenn der TH Deine Gehaltsabrechnungen erhalten hat, sollte auch gut sein!
« Letzte Änderung: 22. Februar 2011, 15:20:35 von Fallera »
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Gehalt ging auf das Konto meiner Frau
« Antwort #2 am: 22. Februar 2011, 15:22:13 »

Also, wenn ich es richtig verstehe, reicht ein bloßer Verdacht nicht aus um meine Frau zu durchleuchten !?
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Gehalt ging auf das Konto meiner Frau
« Antwort #3 am: 22. Februar 2011, 15:24:36 »

So interpretiere ich das auch!
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Gehalt ging auf das Konto meiner Frau
« Antwort #4 am: 22. Februar 2011, 15:42:50 »

Das könnte man auch anders interpretieren. Ich habe einen aktuellen BGH-Beschluss zu 97 Inso gefunden.
In IX ZB 163/10 heißt es: "a) Der Umfang der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten ergibt sich im Wesentlichen für das Eröffnungsverfahren aus § 20 InsO und für das eröffnete Verfahren aus § 97 InsO. Auskunft ist danach über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse zu erteilen. Dieser Begriff ist weit auszulegen und umfasst alle rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse, die für das Ver-fahren in irgendeiner Weise von Bedeutung sein können."

Daraus kann man ableiten, dass sehr wohl auch die Frage nach den Kontoauszügen der Frau relevant ist. Wenn ds Geld des Schuldners dort eingeht und die Schlussverteilung noch nicht vollzogen ist könnte man ableiten, dass der IV dort nach "verschwiegener" Masse sehen will.

So ganz mag ich da auch nicht mitgehen, aber ob es den Streit lohnt?
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Gehalt ging auf das Konto meiner Frau
« Antwort #5 am: 22. Februar 2011, 16:01:11 »

Dann könnte der TH ja immer den Verdacht der verschwiegenen Masse haben
und Grundsätzlich die Konten der Ehepartner durchleuchten!

Ich bin der Ansicht, dass Horst mit dem zusenden der Gehaltsabrechnung sehr wohl seinen Mitteilungspflichten nachgekommen ist.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Gehalt ging auf das Konto meiner Frau
« Antwort #6 am: 22. Februar 2011, 16:38:40 »

So habe ich das nicht gemeint. Hier ist nur der zusätzliche Umstand, dass das Gehalt auf das Konto der Frau geht.

Ob sich der IV tatsächlich darauf berufen kann???
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz