Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: weissnix am 18. November 2010, 19:27:36

Titel: Gehaltsabrechnung
Beitrag von: weissnix am 18. November 2010, 19:27:36
Hallo zusammen,
ich habe seit 2 Jahren meine Regel-Inso laufen, lt. EST-Erklärung fordert nun das FA eine Nachzahlung, die ich monatl. zurückzahle.
Die Gehaltsabrechnung sieht wie folgt aus:
Bruttogehalt
+ 1%-Regelung für das Firmenfahrzeug, das ich privat nutze.
= Gesamtbrutto
Mit diesem Gesamtbrutto werde ich durch FA zur Steuer veranlagt.
Meine Fragen:
Muss ich diese Steuerschuld neben meiner einbehaltenen Zahlung an den
INSO-Verwalter bezahlen?
Ist diese Gehaltsabrechnung rechtens?
Vielen Dank im voraus
Titel: Re: Gehaltsabrechnung
Beitrag von: paps am 18. November 2010, 20:46:20
Ja, wenn vom Arbeitgeber die 1% Regelung bisher noch nicht berücksichtigt wurde.

Für die Steuernachzahlung müssen Sie für den Zeitraum nach Eröffnung aufkommen.

Möglich ist auch, dass der TH noch Nachforderungen von pfändbaren Beträgen stellt, die sich durch die Anwendung der 1%Regelung ergeben.
Titel: Re: Gehaltsabrechnung
Beitrag von: weissnix am 25. November 2010, 19:11:13
Hallo nochmals,
danke für die Antwort, allerdings denke ich, dass ich mich nicht deutlich ausgedrückt habe, deshalb hier nochmals die aktuelle Situation:

Bruttogehalt
+ 1% f.d.privat genutzte Firmenfahrzeug
=Gesamtbrutto
Nach diesem Gesamtbrutto abzgl. Sozialleistungen werde ich
1. besteuert
2. der TH errechnet hiernach seine monatl. Forderung

Mit freundlichen Grüssen
weissnix
Titel: Re: Gehaltsabrechnung
Beitrag von: paps am 25. November 2010, 22:29:01
Das ist der normale Werdegang.

Werden die 1% vom Neupreis nicht erreicht, hilft nur ein Fahrtenbuch, um den genauen geldwerten Vorteil aus zurechnen.