Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gina210 am 28. November 2007, 20:38:53

Titel: Gehaltsabrechnungen an TH
Beitrag von: Gina210 am 28. November 2007, 20:38:53
Hallo liebes Team,

ich bins mal wieder.
Sende regelmäßig die Gehaltsabrechnungen an den TH. 
Zuerst gefaxt aber er kann sie anscheinend nicht lesen!? Habe diese jetzt Kopiert und ihn als Kopie gesendet, jetzt schreibt er schon wieder, dass er sie nicht lesen kann? Das ist mir ein Rätsel hoch3.  Muss ich meine Originale senden? die sehe ich doch niewieder.  Außerdem muss er auch einen Einblick haben, denn wie konnte er damals so schnell eine Gehaltspfändung vollziehen, wo ich meine Abrechnung noch nicht hatte?
Meine Frage, hat der TH einen Anspruch auf den original Gehaltsabrechnungen?
Kann ich nicht mal einen Brief schreiben, dass er mal seinen Toner (Fax)wechseln soll oder sich eine Brille anschaffen sollte :-) sorry, aber für mich es es reine Schikane, was der da veranstaltet.
Besteht nicht irgendwie eine Möglichkeit, dass meine Akte doch nach München runter kommen kann oder das mir ein TH hier in MUC zugewiesen wird? Der TH da oben (Hessen) macht mich langsam ganz irre.

Vielen Dank für eine Antwort

viele Grüße von Gina
Titel: Re: Gehaltsabrechnungen an TH
Beitrag von: paps am 29. November 2007, 20:49:37
Vorschlag:
Da der pfändbare Bertag ja vom AG überwiesen wird, möge er dort eine Kopie der Gehaltsabrechnung kostenpflichtig anfordern.
Wenn er nicht lesen kann oder will, ist eben gerade ihr Kopierer /Scanner defekt und Sie haben keine möglichkeit.
Einen Anspruch auf das Original hat er nicht.