Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Mesha am 22. August 2007, 17:22:09

Titel: Gehaltserhöhung rückwirkend
Beitrag von: Mesha am 22. August 2007, 17:22:09
hallo zusammen,
ich habe nun endlich meine gehaltserhöhung schriftl.  bestätigt bekommen  :juchu: und bekomme diese nun rückwirkend (seit dem 1. 4. 2006) gezahlt.  meine frage ist nun: ich bin erst seit august 2006 in der insolvenz und mein schlusstermin ist für den 7. 9 festgesetzt.  meine iv-beraterin meinte, dass die gehaltsrückzahlung auf die jeweiligen monate angerechnet werden müssten und sich demnach der pfändbare betrag neu errechnet.  in den monaten 4/06 - 7/06 war ich aber noch gar nicht in der insolvenz.  würde das nun bedeuteten, dass ich für diese monate den vollen differenzbetrag behalten darf? ich kann es mir ja ehrlich gesagt nicht wirklich vorstellen.