Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: zwergflo am 17. April 2014, 18:13:17

Titel: Gehaltsnachzahlung aus 2,5 Jahre !!!
Beitrag von: zwergflo am 17. April 2014, 18:13:17
Hallo,

ich habe da mal ein frage die mich sehr beschäftigt! Ich hoffe es gibt jemand der sich damit auskennt.

Ich befinde mich seit dem 17.01.2011 in der Vebraucherinsolvenz aktuell immer noch eröffnet

Ich bekomme demnächst eine Gehaltsnachzahlung die nicht gerade wenig ist. Rückwirkend zum 10/2011 bis dato bekomme die Gehaltsnachzahlung aufgrund einer Höherstufung die vom Arbeitsgericht entschieden wurde. Die genaue höhe kann ich leider noch nicht bestimmen ist ja auch erstmal nicht so wichtig, es werden aber um die 6000€ Netto sein.

Nun stellt sich mir die frage wie das gerechnet wird. wird in diesem Monat die Pfändungstabelle angewendet was bedeuten würde das alles über 3203,67 € weg ist und die 617,02 € (2 Unterhaltspflichtige Personen) davon noch abgezogen werden oder gibt es da noch eine andere möglichkeit???  :Oh_no:

Habe im Internet etwas gelesen das es auch so gerechnet werden kann als ob ich dieses Gehalt jeden Monat bekommen hätte und davon dann der Pfändbarebetrag abgezogen wird?

Danke schonmal im vorraus


Titel: Re: Gehaltsnachzahlung aus 2,5 Jahre !!!
Beitrag von: Der_Alte am 17. April 2014, 19:01:58
Jeder Monat, für den das Gehalt nachgezahlt wird, ist anhand der jeweiligen Pfändungstabelle nachträglich neu zu berechnen.
Titel: Re: Gehaltsnachzahlung aus 2,5 Jahre !!!
Beitrag von: zwergflo am 17. April 2014, 19:32:52
Hallo,

danke dir für deine Antwort!

Das klingt sehr gut  :juchu: muss mein Arbeitgeber das in der berechnung machen oder muss ich mich mit meinem TH auseinader setzen?

Titel: Re: Gehaltsnachzahlung aus 2,5 Jahre !!!
Beitrag von: Der_Alte am 17. April 2014, 21:14:22
Das ist Aufgabe des Arbeitgebers, wenn er auch sonst die Berechnung macht und an den TH abführt.