Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: cgschmidt am 07. Juni 2009, 08:07:02

Titel: Gehaltspfändung ohne Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Beitrag von: cgschmidt am 07. Juni 2009, 08:07:02
Hallo,
drei Gehaltsabtretungen sind mittlerweile beim AG offengelegt worden. Seit einigen Monaten zieht mir der AG einen Betrag (als Pfändung in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen), ab, den ich in der Pfändungstabelle nicht einordnen kann.  Er gibt mir auf Anforderung auch keine Auskunft, wem er wieviel überwiesen hat. Die Privatinsolvenz wird jetzt beantragt.

FRAGE: Darf der AG eigentlich Beträge einbehalten, wenn ihm kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Amtsgericht vorliegt?

Vielen Dank für eine Antwort!
Titel: Re: Gehaltspfändung ohne Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Beitrag von: wiwo am 07. Juni 2009, 10:01:43
Hallo cgschmidt,

zu Gehaltsabtretungen bitte hier lesen:
http://www.brennecke-partner.de/79581/Gehaltsabtretung--eine-Einfuehrung

Gruß
wiwo
Titel: Re: Gehaltspfändung ohne Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Beitrag von: rookie am 07. Juni 2009, 10:04:20
Bei einer Abtretung bedarf es keiner Pfändung......der Gläubiger legt die Abtretung DEinem AG vor und der muss das Geld abführen ( dazu ist er gesetzlich sogar verpflichtet ).

Die Haftung für die richtige Berechnung des Betrages trägt Dein Chef.

Ausnahme: Abtretungs- und Verpfändungsverbot seitens der Firma oder individuell im Arbeitsvertrag verankert.  Dann bleibt dem Abtretungsgläubiger übrig nur noch das normale Mahnverfahren durchzuführen.

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Titel: Re: Gehaltspfändung ohne Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Beitrag von: paps am 07. Juni 2009, 18:51:42
Wie kommen Sie darauf, dass der AG falsch abführt?
Vielleicht nutz die Buchhaltung noch eine ältere Tabelle, oder Sie haben einen anderen Rechenweg als die Buchhaltung.
Ohne genaue Zahlen kann man aber nur spekulieren.

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber nicht einig werden, führt der immer zuviel an den Gläubiger ab und erfüllt Ihren Anspruch auf korrekte Auszahlung des Lohns/Gehalt  nicht vollständig.
Dann bliebe nur die Klage beim Arbeitsgericht.
Den Arbeitgeber zu verklagen, ist aber alles andere als reizvoll.