Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pleite0105 am 04. Juli 2009, 20:32:57

Titel: Gehaltsrückforderung vom Arbeitgeber
Beitrag von: pleite0105 am 04. Juli 2009, 20:32:57
Hallo,

ich bin als Beamter im öffentlichen Dienst beschäftigt und strebe die PI an. Im Moment läuft der AEV. Lt. Aussage meines SB kann voraussichtlich der Antrag auf PI beim Gericht im Laufe der nächsten Wochen gestellt werden.

Jetzt wird von meinem Dienstherren für vergangene Monate eine Gehaltsrückforderung in erheblicher Höhe gestellt weil ich vergessen habe, bestimmte Angaben zu machen.

Da mir wegen der Höhe der Rückforderung eine Ratenzahlung angeboten wurde, lt. Beamtenrecht der Dienstherr ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe des pfändbaren Teils der Bezüge geltend machen kann, habe ich folgende Fragen:

Handelt es sich bei dieser Rückforderung überhaupt um Schulden, die für die PI von Bedeutung sind?

Wenn ja, muss ich bei der Beantragung der PI beim Gericht diese Gehaltsrückforderung meines Arbeitgebers mit in meine Schuldenaufstellung übernehmen?

Wenn ja, würde es sich bei einer Ratenvereinbarung um eine Gläubigerbevorzugung handeln?

Ich hoffe auf Eure Hilfe
Titel: Re: Gehaltsrückforderung vom Arbeitgeber
Beitrag von: paps am 04. Juli 2009, 23:36:03
m.E. 3 x ja

Kann der zeitliche Ablauf der Insobeantragung  verzögert werden, könnte mit der ratierlichen Ausgleichsberechnung der Bezüge das Prob. vom Tisch sein.