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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gehaltszahlungen während Insolvenz  (Gelesen 3243 mal)

Hester

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Gehaltszahlungen während Insolvenz
« am: 26. Juni 2010, 12:10:28 »

Hallo,

werde nun meine Insolvenzin die Wege leiten zusammen mit der Caritas.
Habe nächste Woche einen Termin.
Eine Frage beschäftigt mich sehr extrem. Hoffe das mir jemand weiter helfen kann.

Wenn die Insolvenz zustande gekommen ist was passiert dann mit meinem Gehalt ? Geht das wie sonst direkt auf mein Konto ? Verdiene etwa 750 netto. Also unter Pfändungsgrenze. Möchte mir aber noch einen 400 Euro Job dazu suchen um wenigstens 150-200 Euro bei meinen Gläubigern abzustottern.
Wie läuft das ab.
Vielen Dank für Antworten.
VG Iris
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doktor mabuse

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Re: Gehaltszahlungen während Insolvenz
« Antwort #1 am: 26. Juni 2010, 12:49:33 »

Hallo,

da ich Ihre weiteren Umstände wie Familienstand, unterhaltspflichtige Personen, Wohnsituation, etc. nicht kenne, versuche ich allgemein zu antworten:
Ich gehe davon aus, daß Sie schon Vorgespräche mit der Caritas hatten und als letzten Weg den Insolvenzantrag stellen.
Vergessen Sie nicht, die Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen.
Weiterhin sollten Sie sich ab sofort um ein Guthabenkonto kümmern, da es passieren kann, daß ihr altes Konto gekündigt wird.
Falls Sie noch Guthaben auf Ihrem jetzigen Konto haben, heben Sie es besser vorsorglich ab.
Beenden Sie alle Lastschrift-Zahlungen und stellen Sie ab sofort auf Überweisung, bzw. wo möglich-Barzahlung um.
Lastschriften werden gerne von den Treuhändern nach Inso-Eröffnung zurückgeholt, um die Masse zu mehren.
Nach Antragsabgabe sollten Sie auch versuchen, offen mit Ihrem Arbeitgeber und Vermieter zu sprechen, sie erfahren es ohnehin später, da sie vom TH informiert werden.
Nach Insolvenzeröffnung (kann 1-3 Monate dauern) wird Ihnen ihr TH mitgeteilt,dieser hat während des Inso-Verfahrens  die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen.
Spätestens mit Verfahrenseröffnung (besser schon nach Antragstellung) sollten Sie auf KEINEN Fall noch versuchen, irgendeinen Gläubiger zu bezahlen, dies könnte als Gläubigerbegünstigung ausgelegt werden und gefährdet die RSB!
Bei diesem Verdienst ist ohnehin nichts pfändbar.
Über den Zusatzjob würde ich mit dem TH sprechen, in der Regel haben die nichts dagegen.
Wenn Sie dadurch insgesamt über die Pfändungsgrenze kommen, könnte es sein, daß etwas abgeführt werden muß.

Hier im Forum können Sie auch noch unter den entsprechenden Suchbegriffen Antworten erhalten.

Gruß,
Doktor Mabuse


 
 
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Hester

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Re: Gehaltszahlungen während Insolvenz
« Antwort #2 am: 26. Juni 2010, 15:06:27 »

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Ich werde mich in den nächsten Wochen von meinem Mann trennen und mit meinem Freund zusammen ziehen. Er wird allein den Mietvertrag unterschreiben und ich wollte Ihm dann die Hälfte der Miete jeden Monat zahlen. Genauso wollten wir das auch mit der Haftpflichtversicherung machen. Könnte diese Regelung Probleme machen ? Ein Konto hatte ich aufgrund meiner Schulden nicht mehr. Habe aber da ich seit 3 Monaten arbeite eins bei der Sparkasse auf Guthabensbasis gemacht. Kündigen die mir das dann ? Was ist wenn ich dieses Jahr noch schwanger werde ( in Planung ) ? Dann wird ja nach der Geburt der freibetrag höher oder rechnend man dann das Einkommen des Vaters dazu ? Mein Vater will das Auto das noch meinem Mann gehört und er mir aber überläßt auf sich an melden und ich soll Versicherungsnehmer werden ? Geht das ? Der Wagen ist 4 Jahre alt und ich wollte ihn solange fahren bis der TÜV uns scheidet. Wir leben auf dem Land da ist man ohne Wagen verloren genauso mit der Wohnungssuche eine reine Hölle. Eigendlich sollte unser zukünftige Vermieter von meiner Insolvenz nichts wisse.
VG Iris
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Fallera

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Re: Gehaltszahlungen während Insolvenz
« Antwort #3 am: 26. Juni 2010, 22:19:27 »

Er wird allein den Mietvertrag unterschreiben und ich wollte Ihm dann die Hälfte der Miete jeden Monat zahlen. Genauso wollten wir das auch mit der Haftpflichtversicherung machen. Könnte diese Regelung Probleme machen ?
Nein.

Ein Konto hatte ich aufgrund meiner Schulden nicht mehr. Habe aber da ich seit 3 Monaten arbeite eins bei der Sparkasse auf Guthabensbasis gemacht. Kündigen die mir das dann ?
In folgenden Bundesländern bestehen durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis. Bayern, NRW, Rheinland-Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin). Ansonsten muss die Bank Ihnen kein Konto gewähren.

Dann wird ja nach der Geburt der freibetrag höher oder rechnend man dann das Einkommen des Vaters dazu ?
Nein, das Gehalt des Vaters wird nicht dazu gerechnet.  Wichtig ist das Gehalt des Partners nur bei einer evtl. Bestimmung
der Unterhaltsberechtigten Personen.

Mein Vater will das Auto das noch meinem Mann gehört und er mir aber überläßt auf sich an melden und ich soll Versicherungsnehmer werden ?
Sollte kein Problem sein meines Wissens nach.

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Hester

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Re: Gehaltszahlungen während Insolvenz
« Antwort #4 am: 26. Juni 2010, 22:49:11 »

Hallo,

vielen dank für die wirklich hilfreichen Antworten. Ich hatte schon totale Angst. Aber jetzt habe ich wieder Mut gefasst.
Vielen Dank!

VG Iris
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Fallera

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Re: Gehaltszahlungen während Insolvenz
« Antwort #5 am: 26. Juni 2010, 23:27:19 »

Jetzt einfach sich nur noch an die Obliegenheiten halten und sie werden bald wieder licht am ende des tunnels sehen! :thumbup:

http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
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Hester

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Re: Gehaltszahlungen während Insolvenz
« Antwort #6 am: 27. Juni 2010, 12:29:34 »

Hallo,

vielen Dank!
was mir nur etwas Sorge bereitet ist das ein Bekannter von mir, mir mal 5000 Euro geliehen hat und die zurück will. Hat rechtsanwalt eingeschaltet aber noch keinen Mahnbescheid beantragt. Hatte bei Ihm einen Kreditvertrag unterschrieben. Er ist total sauer weil ich das ja auch angeben muss und droht mir mit Krieg. Leider wiess er einiges von mir was nicht unbedingt an andere leute gehen sollte. Gibt es da irgendeine Möglichkeit ?

VG Iris
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Fallera

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Re: Gehaltszahlungen während Insolvenz
« Antwort #7 am: 27. Juni 2010, 19:51:40 »

Auf legalem Wege nicht!
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Hester

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Re: Gehaltszahlungen während Insolvenz
« Antwort #8 am: 28. Juni 2010, 13:37:41 »

Hallo,

ja dann muß ich seine Stinkerreien in Kauf nehmen. Ich möchte das hier alles ja nicht umsonst machen 7 Jahre lang.
Denn ich traue ihm zu wenn ich heimlich was zahlen würde und dann nicht mehr weil zb arbeitslos zeigt er mich bei dem treuhändler bestimmt an. Also Finger weg.
VG Iris
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Fallera

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Re: Gehaltszahlungen während Insolvenz
« Antwort #9 am: 28. Juni 2010, 13:49:51 »

Manchmal bleibt eben nur die Wahl zwischen Pest oder Cholera!

Kein Risiko eingehen! :smoke:

Außer sie könnten den betrag noch bezahlen bevor sie zur charitas gehen um die insolvenz einzuleiten.
« Letzte Änderung: 28. Juni 2010, 13:54:34 von Fallera »
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