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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens  (Gelesen 5622 mal)

Prinz Eisenherz

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #20 am: 22. Dezember 2010, 10:47:21 »

Klar, :gruebel: bleibt dies jedem selbst überlassen was er dem TH mitteilt.
Bezüglich Geschenktem Geld von Angehörigen oder Freunden muss man streng genommen nicht nur dem TH mitteilen sondern auch wenn man Arbeitslos ist der ARGE.
In einem Beitrag im TV über solche Geldzahlungen in Verbindung mit der Zahlung von Arbeitslosengeld 2 sagte dies ein Mitarbeiter der ARGE vor laufender Kamera.
Allerdings schränkte er ein das damit nicht die 50 oder 100 € gemeint sind.
Er sagte da wäre man Großzügig weil das viel zu viel Verwaltungsaufwand bedeuten würde.
Ich denke da steckt auch dann doch so etwas wie Moraliche Scheu hinter.
Man stelle sich mal  vor,ich habe eine Rente von 1100 €
Davon wäre ja in der Inso in der regel 80.40 € Pfändbar.
Nun schwenken mir meine Kinder zu Weihnachten stattirgendeinem Blödsinn 200 € zu Weihnachten.
Dann habe ich ja in diesem Monat  1.300 €
Streng genommen müsste man mir dann 220 € Pfänden.
Da das Geld aber nicht übers Konto geht ist es immer noch Privatsache.
Und so verhält es sich meiner Ansicht nach auch mit dem Kostgeld.
Leider istt es so, dass man bei allen möglichen Behörden schnell gesagt bekommt dass man seine Kinder Rausschmeisen soll wenn Sie nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft unterstehen.
Aber auch beim TH wird so schnell mal Agumentiert
So war es jedenfalls bei mir.
Dem Intressieren die Probleme die man diesbezüglich hat einfach nicht.
Es ist ganz einfach, die haben Einkommen dier Sie niemals in diese Lagen gegenüber ihrer eigenen Fam. so kommen lassen.
Andereseits gibt man den beiden die ja bei mir leben keine Starthilfe für eine eigene Wohnung.
Nun habe ich ja schon einiges zu den Gründen und dem drumrum geschrieben wie ich in diese Schuldenlage gekommen bin.
Klar sehe ich auch ein, dass man den Steuerzahler für meine InsO nicht zur Kasse bitten kann.
Seitens der Arge lehnt man deshalb aber wegen meiner beiden Rententzahlungen den erw. Kindern gegenüber Aufstockung über dem reinem Arbeitslosengeld zwei ab.
Nun kommt noch der Umstand hinzu weil mein Arbeitsloser Sohn erst im Juni 25 wird und bisher Arbeitslosengeld eins bekommen hat von Januar bis Juni bis dahin überhaupt kein Geld bekommt.
Bis jetzt haben beide im letzten halben Jahr zum Haushalt einen kleinen Obulus zugesteuert.
Andererseits habe ich ja auch für diese teure Wohnung im vergangenem Jahr mit allen Nebenkosten mit Strom und Vers. bald 850 €  jeden Monat gezahlt.
Wegen meiner Pfändungen ab August war es mir damit aber auch unmöglich bisher Rücklagen zu bilden um mir eine günstigere Mietwohnung zu suchen.
Das würde aber andererseits für mich nur Sinn machen wenn ich dann alleine Wohnen könnte.
Da ich selber auch kein Wohngeld bekommen kann wie soll ich das machen?
Und noch was ein Umzug kostet Geld.
Da brauche ich noch nicht mal daran zu denken was eine Person der in InsO oder Arbeitslosigkeit lebt für Probleme mit der Wohnungssuche hat.
Die Lösung aber solcher Probleme geht aus keinem des sehr langen Inso Gesetz hervor.
Es gibt ja auch noch Menschen die keinen PC haben und in Inso leben.
Woher sollen die eigentlich wissen was Sie im Sinne ihrer Inso alles richtig oder falsch machen wo Infos diesbezüglich sehr spärlich sind.
Alles Frage die ich bis heute nicht Beantwortet bekommen habe.

Nun Farella, darum werde ich einen Teufel tun dem TH alles was in unserer Fam. läuft dem TH mitteilen.
Andere bekommen da ja nicht die Nasse dran.
Ja klar man kann es sich einfach machen indem man solche kurzen Antworten über  Kosequenzen gibt.
Geholfen ist damit aber noch keinem.
Es trägt je nach beim einzelnen nur noch mehr zur Verunsicherung bei.
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Prinz Eisenherz

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #21 am: 22. Dezember 2010, 11:04:51 »

Entschuldigung :juchu:
Habe mitunter Probleme :yu: beim Schreiben :Yow!: von Antworten  :kredithai: weil meine :mad2: Tastatur ab und an mit meinem :thumbup: Einfingersystem spinnt. :cooldance:
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Fallera

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #22 am: 22. Dezember 2010, 18:42:05 »

Nun Farella, darum werde ich einen Teufel tun dem TH alles was in unserer Fam. läuft dem TH mitteilen.
Andere bekommen da ja nicht die Nasse dran.
Ja klar man kann es sich einfach machen indem man solche kurzen Antworten über  Kosequenzen gibt.
Geholfen ist damit aber noch keinem.
Es trägt je nach beim einzelnen nur noch mehr zur Verunsicherung bei.


- Wie gesagt, dass ist Ihre Sache. Wie Paps hier auch schon erwähnt hat, sollten solche Dinge im laufenden Verfahren mit dem TH besprochen werden. Wenn Sie das änderst handhaben, tun sie das eben. Und wir sind uns sicher einig, dass wir hier nicht über "mini" Beträge sprechen müssen.
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2010, 18:45:36 von Fallera »
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Prinz Eisenherz

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #23 am: 23. Dezember 2010, 00:48:45 »

Zitat
- Wie gesagt, dass ist Ihre Sache. Wie Paps hier auch schon erwähnt hat, sollten solche Dinge im laufenden Verfahren mit dem TH besprochen werden. Wenn Sie das änderst handhaben, tun sie das eben. Und wir sind uns sicher einig, dass wir hier nicht über "mini" Beträge sprechen müssen
.

Guten Abend. :hi:
Nun habe ich, was selten einer hier tut und so bin ich auch aus meinem Elternhaus Erzogen worden frei und offen meine Meinung gesagt. :rtfm:
Ich bin vom Sternzeichen her, Jungfrau  :girl: und es dürfte bekannt sein, dass Jungfrauen :girl: sehr Gründlich und Ordnungsliebend sind. :wiegeil:nicht wahr ?
:ironie:Dazu habe ich mich mein Leben lang bemüht zu jedermann Freundlich  :biggrin:zu sein.
Diese Einstellung ist mir aber in meinen Berufsjahren :cry: nicht zu Nutze gewesen.
Im Gegenteil.
Ich frage mich, ob die Stellungnahmen  :rtfm: von mir hier jemand ganz gelesen hat.
Was nun das Sparen in einer InsO oder die von mir Angesprochene Kostgeldfrage anbelangt so bin ich der Meinung, dass eure Antwort oder der Ratschlag der mir von euch hierzu gegeben wird Unverbindlich ist.
Klar, ihr seid ja auch nur Moderatoren dieses Forums und dürft keine Rechtsauskünfte geben :nono:
Was nun Gespräche mit dem TH :klapp: anbelangt, so habe ich ihm bisher alles Offizielles :rtfm: mitgeteilt.
Das Nächste, was da ansteht wären Dinge die meine Rente schmällern könnte Beispielsweise eine Erhöhung der GKV. :heulen:
Allerdings weiß ich nicht :dntknw:und dass Erschließt sich mir nicht, ob eine Erhöhung meiner Miete oder die Jahresabrechnung für Strom mit einhergehender Erhöhung einer Monatlichen Zahlung für besagte Stromlieferung (Steueranteil) von bisher 32 € auf ab Januar 95 € bei mir dem TH mitgeteilt werden muss? :search:
Das nächste was ich im kommenden Jahr über TH machen muss ist meine Steuererklärung :coffee:
.
Nun komme ich zum letzten Satz eurer letzten Antwort an mich.
Verstehe ich nicht ganz das mit den Mini Beiträgen.
Wie schon gesagt, auch ich :angel: bin nicht in der Lage in der InsO Tausende :present: anzusparen.
Ich denke, ein über einen längeren Zeitpunkt bei sparsamster Wirtschaftung edet man da von wenige 100 €
Soll ich dafür TH belästiger der am Anfang mir gesagt hat, die Schuldner die in sechs Jahren nur wenige mal zu Gesicht bekommt sind ihm die liebsten.
So sieht der einem doch am liebsten :bye2:
Ich meine trotz meiner InsO bin ich immer noch ein Mündiger Bürger. :whistle:
Gerade weil ich es in meinem Leben nicht so einfach hatte und immer Kämpfen und oft :knockout:gehen musste, möchte ich das nun aber auch sein. :coffee:
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tomwr

Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #24 am: 02. Januar 2011, 18:49:26 »

Mit ist zwar klar, dass ich während des laufenden Verfahrens kein Vermögen bilden darf, wie sieht es aber aus, wenn ich vom pfändungsfreien Betrag Geld zurücklege, um neue Auroreifen zu kaufen oder Reperaturen zu bezahlen? Ab welcher Summe beginnt überhaupt "Vermögen"? Da das Verfahren ja durchaus recht lange dauern kann, sind derartige Ausgaben vermutlich in dieser Zeit nicht zu vermeiden.

Es ist sogar sehr sinnvoll Rücklagen zu bilden - wenn man kann.
Ich würde die betreffenden Beträge in Bar sammeln monatlich, dann hat man was im Notfall.
Ich halte es für völlig legitim und verstehe die Probleme der anderen Threadbeantworter überhaupt nicht. Mit dem pfändungsfreien Einkommen darf man letztlich machen was man will. Es ist vollkommen egal ob das ausreichend, zu viel oder zu wenig ist. Das interessiert niemanden wirklich.

Nach §35 InsO gehört das Vermögen, dass der Schuldner während des Insolvenzverfahren erlangt zur Insolvenzmasse. Allerdings vergessen scheinbar viele hier, dass §35 seine Grenzen in §36 InsO findet wonach pfändungsfreies Vermögen grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse gehört. Es gehört auch dann nicht in die Insolvenzmasse, wenn man es über mehrere Monate oder Jahre spart. So what ?  :mad2:
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