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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens  (Gelesen 5645 mal)

Schimmelreiter

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Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« am: 12. Dezember 2010, 16:38:06 »

Mit ist zwar klar, dass ich während des laufenden Verfahrens kein Vermögen bilden darf, wie sieht es aber aus, wenn ich vom pfändungsfreien Betrag Geld zurücklege, um neue Auroreifen zu kaufen oder Reperaturen zu bezahlen? Ab welcher Summe beginnt überhaupt "Vermögen"? Da das Verfahren ja durchaus recht lange dauern kann, sind derartige Ausgaben vermutlich in dieser Zeit nicht zu vermeiden.
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paps

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2010, 18:03:41 »

Ab welcher Summe beginnt überhaupt "Vermögen"?
Wenn man es ganz eng nimmt ab 0,01 €

Solche Probleme sollten immer mit dem Th besprochen werden.
Die meisten haben Verständnis dafür, gewisse Rücklagen zu bilden.
I.d.R. sind 200,- bis 300,- € kein Problem, wenn Masse anderweitig vorhanden ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Schimmelreiter

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2010, 20:33:21 »

An Masse ist, ausser dem Betrag, der bei der Lohnpfändung rumkommt, nichts vorhanden. Andererseits benötige ich zur Arbeit zwingend das Auto, da ich deutschlandweit arbeite, also Vielfahrer bin und entsprechend häufig eben auch neue Reifen benötige. Diesem Zweck dient ja u.a. auch die Auslöse, die ich bekomme und die ja nicht der Pfändung unterliegt. Letztlich sollte es ja auch im Interesse der Gläubiger sein, dass ich meiner Arbeit weiter nachkommen kann, zumal die Wahrscheinlichkeit, mit 60 einen neuen Job zu bekommen, sehr gering sein dürfte.
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paps

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2010, 23:48:20 »

Solche Probleme sollten immer mit dem Th besprochen werden.
Die meisten haben Verständnis dafür, gewisse Rücklagen zu bilden.
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Schimmelreiter

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #4 am: 13. Dezember 2010, 22:32:09 »

Zum Treuhänder hätte ich noch eine Frage.
Der Schuldner und die Gläubiger können dem Insolvenzgericht als Treuhänder eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete natürliche Person vorschlagen (§ 288 InsO).
Ist das noch aktuell und wo könnte man einen "geigneten TH" finden? :gruebel:
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makro

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #5 am: 14. Dezember 2010, 10:09:33 »

ich gebe das Geld, welches "übrigbleibt" immer meiner Frau. Die kauft mir dann immer die Sachen die ich noch benötige!
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Fallera

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #6 am: 14. Dezember 2010, 10:44:02 »

Zum Treuhänder hätte ich noch eine Frage.
Der Schuldner und die Gläubiger können dem Insolvenzgericht als Treuhänder eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete natürliche Person vorschlagen (§ 288 InsO).
Ist das noch aktuell und wo könnte man einen "geigneten TH" finden? :gruebel:

§288 InsO wird idr. eher für Regelinsolvenzen angewandt.

Die Rechtspfleger berufen sich bei Verbraucherinsolvenzen eher auf §313 InsO.
"(1) Die Aufgaben des Insolvenzverwalters werden von dem Treuhänder (§ 292) wahrgenommen. Dieser wird abweichend von § 291 Abs. 2 bereits bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt. Die §§ 56 bis 66 gelten entsprechend."

Jedoch obliegt die Entscheidung über den Antrag wie meißtens nur dem Insolvenzgericht.

Das jedoch eine Privatperson, womoglich noch ein Angehöriger, diese Funktion übernimmt, halte ich für mehr als unwahrscheinlich!
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2010, 10:54:35 von Fallera »
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Schimmelreiter

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #7 am: 14. Dezember 2010, 14:06:06 »

Nun, ich würde da auch keine Privatperson, geschweige denn Angehörige dafür haben wollen. Auskennen sollte sich der TH schließlich mit der Materie, nur gibt es da ja bekanntermaßen "solche" und "solche".
ich gebe das Geld, welches "übrigbleibt" immer meiner Frau. Die kauft mir dann immer die Sachen die ich noch benötige!
Bei mir gibt es keinen Ehepartner, dem ich das Geld geben könnte.
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Feuerwald

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #8 am: 14. Dezember 2010, 15:52:42 »

das Vorschlagsrecht findet allg. keine Anwendung. Der TH wird vom Gericht bestimmt. Versuchen kann man feilich alles.





 
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Prinz Eisenherz

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #9 am: 20. Dezember 2010, 13:36:50 »

Hallo.
Ich meine, wenn du wärend der Inso in der Lage bist noch Geld an die Seite zu legen bin ich der Meinung, dass der TH dir das nicht verwehren kann.
es heißt doch, dass der Betrag der außerhalb des Pfändbaren Betrags übrig bleibt du damit machen darfst was du möchtest.
Ich nenn mal ein Beispiel.
Du Verdienst in der Steuerklasse 1/0 ein Netto von 2.500 €
Davon könnten dir nach aktueller Pfändungstabelle ohne sonstiges Vermögen  1.060,40  gepfändet werden.
Dann verbliebe dir fast 1.500 €
Wenn du von diesem Einkommen dann etwas Sparst ist es deine Sache.
Du solltest das Geld aber unter dem Kopfkissen in der Wohnung halten :uneinsichtig: damit immer die Gefahr da ist das bei dir mal Eingebrochen wird und  :smoke: Dieb  :lollol: sich freut.
Im ernst, :dntknw: es ist wiedersinnig in meinen Augen, dass jemand der wenigen Menschen die in einer Inso noch in der Lage sind vom verbleibenden Geld nach Pfändung noch etwas übrig behalten zu verwehren zu Sparen um es sicher vor Gaunern und Gesindel :cool: zu lagern.
Mit verlaub, ich finde es auch nicht richtig, dass alles was Außerhalb dieser Pfändungen von irgendwoher kommt wie z.B eine Steuerrückerstattung, oder Weihnachtsgeld von Schuldner Pfändbar ist die innerhalb der sechs Jahre von der Summe her gesehen tilgbar wäre.
Allerdings frage ich mich da, ob es da nicht besser wäre auch seitens der Schuldenberatungsstellen mit Gläubiger oder Banken in Verhandlungen zu gehen um nach anderen Lösungen zu suchen wie Beispielsweise eine Streckung oder Umschuldung oder auch einen möglichen Teilverzicht wie es oft im TV möglich ist wenn eine Kamera dahintersteht obwohl ich selber glaube das dies Vera.... ist ja vieleicht um der Quotten und Sensation wille vielleicht sogar von TV gezahlt wird nur um dies im TV so darstellen zu können  :dntknw:
Wie ich es schon sagte mir geht es oft zu schnell wie jeder in die InsO gedrängt wird nur um denn dann so schnell wie möglich vom Hals zu haben.
Klar weiß ich auch um die Arbeitsüberlastung der Schuldnerberatungsstellen bei zunehmender Zahl von InsOs
Da müsste erst ein Prüfung stattfinden wie hoch die Verschuldung ist.
Wenn Glaübiger und TH mit diesen Beträgen genau getilgt ist müsste auf jeden Fall auch wenn es schon nach zwei oder drei Jahren der Fall ist auf jedenfall mit den Pfändungen Schluss sein.
Klar ist mir aber auch derjenige der weit über sagen wir mal über 100.000 €  Schulden hat diese mit den von mir angeführten 2.500,00 Netto dies auch mit 1.060,00 Pfändung in sechs Jahren nicht getilgt bekommt.
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Fallera

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #10 am: 20. Dezember 2010, 14:07:32 »

Dann verbliebe dir fast 1.500 €
Wenn du von diesem Einkommen dann etwas Sparst ist es deine Sache
- Erst ab der WVP ist das so! Im laufenden Verfahren kann gebildetes Vermögen sehr wohl zur Masse hinzugezogen werden.

Wenn Glaübiger und TH mit diesen Beträgen genau getilgt ist müsste auf jeden Fall auch wenn es schon nach zwei oder drei Jahren der Fall ist auf jedenfall mit den Pfändungen Schluss sein.
- Wenn alle gemeldeten Forderungen und ALLE Gerichts- und Verfahrenskosten getilgt sind, gibt es die Möglichkeit der vorzeitigen Restschuldbefreiung.
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Schimmelreiter

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #11 am: 20. Dezember 2010, 14:12:54 »

@Prinz Eisenherz
ich verdiene mit Auslöse ca 1200 Euro netto im Monat. Mit viel Glück kann ich vom pfändungsfreien Betrag ca 50/Monat sparen, es geht hier nicht um grosse Beträge.
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Prinz Eisenherz

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #12 am: 20. Dezember 2010, 15:05:43 »

Meine Antworten an Schimmelreiter.
1. Das habe ich mit den beispierl von 2.500 € auch nicht sagen wollen.
Denn auch ich weiß, dass die Summe von deinen angeführten 1.200 € der unteren Scala des heutigen Durchschnittseinkommen entspricht.
Nun bin ich im Vorruhestand eines großen die letzten 8 Jahre gewesen.
Wenn ich die mal ausklammere habe ich jetzt bin seit Oktober in Rente rein von der DRV nach 41 Jahren Arbeit etwas über 1000 € Rente.
Ich habe das Glück, das mein Arbeitgeber auch eine gute Betriebsrente zahlt.
Mir war das nach dem Bericht schon klar, dass es sich bei dem Bericht um einen ganz kleinen betrag handelt der dann Gespart werden könnte.
Wie oft ist es dann aber auch je nach Monat was anfällt auch nichts gespart werden kann auch nicht besagte 50,00 €
Ja leider und das weiß ich auch, dass wenn du diese Summe auf dem Konto stehen lassen würdest oder es auf einem Sparbuch sparen könntest Gesetzmässig da Zugriff von den besten Freunden den TH der Schuldner von diesen drauf wäre.
Es wäre wie Mundraub
Aber es ist doch aber so, dass man als Schuldner immer noch Probleme hat überhaupt mal in einer Schuldensituation von den meisten Banken ein Konto auf Guthaben zu bekommen.
Bei mir jedenfalls war es so, dass ich zu Beginn der InsO sogar meine Sparcart mit 300 Guthaben eingezogen bekommen haben und dies beim TH gelandet ist.
Wer will mir also verwehren diese 50 € selbs außerhalb also vor der WVP unter meinem Kopfkisen zu legen.
Am Ende gehen solche kleinen Beträge für irgendwas auch mal wieder drauf.
Und sei es für das jetzt anstehende Weihnachtsfest für Kinder oder Enkel oder auch anderes.
Ich denke was TH nicht weis macht ihm nicht Heiß.
Oder siehst du das anders?
Was mich betrifft, so habe ich auch keine Ehefrau mehr bei mir Wohnen.
Wenn ich nun lese, dass du schreibst
Solche Probleme sollten immer mit dem Th besprochen werden.
Die meisten haben Verständnis dafür, gewisse Rücklagen zu bilden.


Dann frage ich mich, muss ich dem denn auch Erzählen wenn ich außerhalb der ohnehin schon bei mir hohen Beträge die bei einem solchen Einkommen das ich nur als Beispiel angeführt habe auf eigenem Risiko Anspare Bericht erstatten.
Ich kämme mich vor, wie ein kleines Kind wie früher Mama fragen muss ob er mal 10 Pfennig haben darf um sich was Süsses zu kaufen.
Ich denke sowieso, da auch auf der Schuldenberatung auf diesbezügliches geantwortet wird, dass mann mit überschuss machen kann was man möchte besser Beraten ist, dass Geld zu verprassen damit es möglichen Diebstahl eben nicht ausgesetzt ist.

Nun zu deiner Bemerkung mit dem Auto.
Du schreibst
An Masse ist, ausser dem Betrag, der bei der Lohnpfändung rumkommt, nichts vorhanden. Andererseits benötige ich zur Arbeit zwingend das Auto, da ich deutschlandweit arbeite, also Vielfahrer bin und entsprechend häufig eben auch neue Reifen benötige. Diesem Zweck dient ja u.a. auch die Auslöse, die ich bekomme und die ja nicht der Pfändung unterliegt. Letztlich sollte es ja auch im Interesse der Gläubiger sein, dass ich meiner Arbeit weiter nachkommen kann, zumal die Wahrscheinlichkeit, mit 60 einen neuen Job zu bekommen, sehr gering sein dürfte.

Das ist Richtig.
Nun weiß ich nicht und darüber habe ich keine Info wie Alt und welchen wert das Auto eines Berufstätigen Schuldners haben darf.
Mit besagten Einkommen von 1200 € Verdienst ist das mit einem alten Auto was ja gegenüber einen neueren Fahrzeug auch bedingt durch Verschleiß mehr kostet fast unmöglich zu tragen.
Wo heutzutage soviel Wert auf Sicherheit gelegt wird um mit einem alten Gebrauchten Fahrzeug bei solchen Witterungsverhältnissen zur Arbeit zu kommen ist sicherlich auch nicht im sinne des Erfinders sprich Arbeitgebers.
Mir wurde mal Gesagt, dass ich nun bin ich Rentner in der Inso nur ein Fahrzeug haben darf das 1900 € bei Ankauf wert ist.
Wenn es sich da um die gleiche Summe handelt die ein Arbeitnehmer in InsO nicht überschreiten darf, dann bekomme ich da höchstens eine Schrottmühle für.
Abwrackprämie 2.500 €
Der TÜV wird es da schon richten.
Was da in den letzten zwei Absätzen von euch drin steht geht aber aus dem Gesetz InsOrecht nicht hervor.
An solche Dinge denkt Gesetzgeber und alle Politiker die sich solche Gesetze ausdenken nicht weil es Sie Persönlich ja auch nicht betrifft.
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B-Thom

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #13 am: 21. Dezember 2010, 01:20:28 »

Zitat
Solche Probleme sollten immer mit dem Th besprochen werden.
Die meisten haben Verständnis dafür, gewisse Rücklagen zu bilden.

Also, meiner hat schon angekündigt, dass er dafür kein Verständnis hat. Sobald ich irgendetwas ansparen würde, würde er es wieder pfänden.

Gut zu wissen, denn damit ist für mich natürlich klar, was ich ihn alles NICHT erzähle. Ich finde es nur bedauerlich, dass im eigentlich gut durchdachten Insolvenzrecht und der pragmatischen Abwicklung der Punkt wichtiger Rücklagen (Reparaturen, Nebenkosten, neue Waschmaschine z.B.) aus dem nicht pfändbaren Einkommen nicht deutlich geregelt wird sondern im gewisssen Sinne der Willkür jedes einzelnen IV/TH überlassen bleibt.

Damit forciert man zwangsläufig eine "notwendige Form der Unterschlagung", um wenigstens für Eventualitäten gerüstet zu sein. Und, wirklich, es geht hier nicht um das verdeckte Anhäufen von Reichtümern. Mir bleiben im Monat vielleicht auch so 50-100 Euro, die ich einfach gerne zur Seite legen würde, auch für die Zukunft. Unvernünftig mit Geld bin ich schließlich lange genug umgegangen.
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2010, 01:23:25 von B-Thom »
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B-Thom

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #14 am: 21. Dezember 2010, 01:32:38 »

Nachtrag: In einem anderen Forum (ja, ich gehe fremd  :wink:) habe ich folgenden Eintrag gefunden.

Zitat
Während des ersten Verfahrensabschnitts, dem eigentlichen Insolvenzverfahren, lohnt es sich nicht zu sparen, da es sich dabei um einen Vermögenszuwachs handelt, der dem Insolvenzbeschlag unterfällt. Heißt einfach gesprochen: Der Treuhänder kann das Sparbuch plündern und die Beträge darauf zur Masse ziehen.
Wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist, dann handelt es sich um dann angesparte Beträge über Vermögenszuwächse außerhalb des Insolvenzverfahrens. Der Treuhänder hat darauf überhaupt keinen Zugriff mehr, da die Verfügungsberechtigung über prinzipiell pfändbares Einkommen mit der Aufhebung wieder auf den Schuldner zurückübertragen wird. Also kann man tatsächlich in der Wohlverhaltensperiode sparen wie man lustig ist, ohne dass man davon etwas abgeben muss. Lediglich die pfändbaren Anteile des Einkommens sind an den Treuhänder abzuführen und die Hälfte eines Erbes.

Gibt es tatsächlich eine unterschiedliche Rechtslage in laufenden Insolvenverfahren und in der WVP? Wenn ja, weiß jemand, durch welche Paragraphen das belegbar ist? Auf diesen kleinen, aber doch feinen Unterschied hat mein IV nicht hingewiesen (wen wundert's).

Nachtrag zum Nachtrag: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ... Die Frage wird so gesehen ja weiter oben schon beantwortet. Ich wäre aber für Belege aus konkreten Urteilen oder Paragraphen dankbar.  :hi:
« Letzte Änderung: 21. Dezember 2010, 01:47:39 von B-Thom »
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Prinz Eisenherz

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #15 am: 21. Dezember 2010, 11:27:55 »

Einen schönen guten Morgen.
Zitat
Es geht sich wieder mal ums Sparen in der InsO
Also, meiner hat schon angekündigt, dass er dafür kein Verständnis hat. Sobald ich irgendetwas ansparen würde, würde er es wieder pfänden.

Ich hatte ja schon einmal geschrieben, dass mir zu Beginn der Inso wegen der Fehlinfo in der Schuldenberatung mein frisch angelegtes Sparbuch mit Beginnenden 300 € Guthaben die ich aus einem Versicherungsschaden als Wertverlust für meinenm damaligen PKW erhalten habe.
Das Geld war  mir als Wertverlust wegen eines Unverschuldeten Unfalls ausgezahlt worden.
Aber ich beginne mal von vorn.
Noch während der Schuldnerberatung aber kurz vor dem Beginn meiner Insolvenz im Juli habe ich bei meiner derzeitigen Bank ein Konto auf Guthaben eingerichtet bekommen.
Ich habe aus der Info der Schuldenberatung den Schluss gezogen und so hat man mir dass dort immer gesagt, dass mir wegen meines Einkommens ein bestimmter Betrag gepfändet werden könnte.
Zwar hat man mir auf der Schuldenberatung gesagt, dass man in der InsO keine Lebensversicherung oder Bausparvertrag mehr haben dürfte und wenn man so Verträge hat diese vom TH zur Masse gezogen würde aber kein Wort darüber, dass ich wärend der InsO nicht Sparen könne.
So wurde mir auf der Schuldenberatung ja auch die Pfändungstabelle besprochen.
Anhand der Pfändungstabelle wurde mir dort wärend der ganzen Beratungszeit bei mehreren Gesprächen immmer mal wieder gesagt, dass ich mit dem Geld was über dem Betrag von 989 € liegen würde machen könne was ich wolle.
Da ich auch nach dem mir Pfändungsbetrag aus meiner Frühpensionsleistung abgezogen wurde lag ich immer noch mit rund 300 € über diesen 989 €  die mir Ausgezahlt würden.
So dachte ich jedenfalls bevor ich zu meiner derzeitigen Bank ging.
Selbstverständlich nahm ich auch alle Unterlagen die ich hatte zu dieser Beratung mit.
In einem Intensiven Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin dieser Bank richtete man mir, aufgrund meiner Schilderung die ich ja so auf auf der Schuldenberatung so übermittelt bekommen hatte nicht nur ein ein ganz normales Konto ein sonder gab mir auch Unaufgefordert eine Sparcart.
Im Nachhinein betrachtet hätten die das aber wissen müssen.
Darum war ich Sprachlos und habe mich fürchterlich darüber Aufgeregt als einhergehend mit der Eröffnung des Verfahrens gleichzeitig mein Konto gesperrt wurde sondern auch die sparcart wieder eingezogen wurde.
Peinlich war das ganze auch noch deshalb weil ich Aufgrund meines ersten Gehaltseingangs mit dem abgezogenen Pfändungsbetrag zur Bank gefahren bin und dort feststellen musste, dass ich mit der Karte am Automaten keinen Cent mehr ziehen konnte.
So blieb mir nichtts anderes übrig als am Bankschalter zu gehen.
Man sagte mir dort zwar,dass auf meinem Konto zwar mehr als besagte 989 € eingegangen war aber wegen der Erlöffnung des Verfahrens das Konto gesperrt und Gleichzeitig auch diese Sparcart mit den 300 € eingezogen waren.
Peinlich war das ganze weil die das nicht Intern mit mir unter vier Augen gemacht haben sondern am Schalter wo zu diesem Zeitpunkt einige Leute hinter mir standen.
So blieb mir nichts anderes übrig als  mich in den Bus zu setzten und 25 km zum Büro des TH zu fahren um wenigsten die Freigabe meines Kontos zu erreichen.
Das wurde auch Anstandslos gemacht.
Was ich bis heute nicht verstehe ist,dass bei einem Einkommen was nach Pfändung des Betrags entnommen aus der Pfändungstabelle mir nicht die Möglichkeit gegeben wird zu Sparen.
Was ich damit sagen möchte.
Ich habe 30.000 € Schulden.
Aus meinem Einkommen liegt der Pfändbare Betrag bei rund 850 €
Rechnet man diese 850 € auf sechs Jahre hoch so bekommt man einen Betrag von 61.200 €
Ich hatte ja auch schon mal geschrieben, dass ich in diese Lage gekommen bin weil mir ein Massiver Anteil meines Einkommens wegen Steuerklassenwechsel und Wegfall des Kindergelds einhergehend mit Erhöhung meiner GKV von unten her weggebrochen war.
Gleichzeitig aber mein Konto bei der vorherigen Bank bis an die Grenze der Sperrung belastet war.
Zu Ende des Jahres 2009 aber eine Menge Rechnungen wie z.B die Mietnebenkostenabrechnung die sehr hoch ausfiel mich so sehr belasteten, dass ich die Zahlungen der Raten für meine Kredite einstellen musste um mit meinen beiden Arbeitslosen Kindern das Wohnen nicht zu Gefärden.
Das meine ich damit wenn ich schreibe, hätte man seitens der Schuldenberatung in Verhandlungen mit Hilfe meines ex Arbeitgebers mit den Banken eine Stundung bis im Oktober erreicht oder eine Umschuldung dann wäre sicherlich eine InsO vermeidbar gewesen.
Aber wer hilft einem schon obwohl ich einiges selbst versucht habe.
Im Gegenteil, man war überall wo ich vorsprach Reserviert ja, bis hin zur Unfreundlichkeit.
Seitens der Betriebsrentenstelle war man nicht bereit vorzeitig Zahlen herauszurücken.
Jetzt indem ich in Rente bin könnte ich auch die damaligen Raten wieder zahlen.
Da ich damals aber nicht wusste wie hoch meine Rente ausfallen würde, hat man mir das auf der Schuldnerberatung nach der Ablehnung des Brieflichen Vergleichsvorschlag an meine und von den Gläubigern an die Schuldnerbratung die InsO als einzige Möglichkeit offeriert.
Im übrigen habe ich diesen Brief der an die Gläubiger zwecks Vergleich gerichtet worden ist nie zu Gesicht bekommen.

Was nun das Sparen betrifft.
Ihr führt ja an, das im ersten Teil der Inso es sich nicht Lohnt zu Sparen wenn es dann möglich ist weil es sich um Vermögenszuwachs handelt der dem InsObeschlag unterfällt.
Nun ich bin jetzt Rentner.
Ich habe es ja bereits oben erwähnt, dass ich kein Sparbuch mehr habe und dis in der InsO auch nicht haben darf.
Es wird mir also die Möglichkeit genommen Rücklagen auf einer Bank zu bilden um damit Dinge zu tun die man sich mal in jüngeren Jahren zurecht gelegt hat was man im Rentenalter alles machen könnte.
Auch Reisen oder anderes gehört dazu.
Da ich ja in InsO bin, habe ich auch keine möglichkeit mal etwas zu Sparen für meinen Todesfall der mir Hoffentlich noch lange Jahre erspart bleibt.
Ich denke da hat der Gesetzgeber zu kurz gedacht.
So bleibt nichts anderes übrig, als das Geld was man  in der Lage ist für Notwendiges anderes Zuhause unter dem Kopfkissen zu Bunkern.
Im übrigen viele der TH sagen einem ja auch, dass mann Adressenwechsel oder Steuererklärung usw. bei denen machen muss darüber hinaus sind die aber froh wenn die Schuldner so wenig wie möglich selbst zu Gesicht bekommen.
Da in der InsO seitens Gerichtsvollzieher keine Gefahr mehr einer möglichen Pfändung von Möbel oder der Suche nach Geld in der Wohnung mehr droht werde ich einen Teufel tun Th über mögliches Erspartes Zuhause Info geben.
Klug beraten ist und da lässt Gesetzgeber ja auch kaum eine wahl nicht zuviel zu Sparen sondern das verbleibende Geld zu verleben.




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gambrinus

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #16 am: 21. Dezember 2010, 19:24:05 »

Moin,
Man darf natürlich Sparen, und Vernögen ansammeln. Sobald man in der WVP ist, und das Geld rechtmäßig erworben (und anteilig verpfändet) wurde.
Erbe muss zu 50% abgegeben werden. Wenn man also 20´000 € erbt, dann muss man 10´000 € abgeben; 10´000 € darf man als neues Vermögen aber behalten.
Das klärt alle Fragen, hoffe ich.
Auch der Betrag der nach Pfändungstabelle aus dem Lohn bleibt darf man behalten.
Wer mehr und hart arbeitet, bekommt evtl eine Lohnerhöhung. Somit bleiben auch ein paae € mehr übrig. Warum sollte man die nicht ansparen dürfen.
Grüße
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Fallera

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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #17 am: 21. Dezember 2010, 20:17:10 »

In der wvp muss man sich lediglich an die Obliegenheiten nach 295 InsO halten.
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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #18 am: 21. Dezember 2010, 21:16:02 »

Hallo ihr zwei. :klapp:
Ich weiß aber auch, dass wenn man zum Geburstag oder anderen besonderen Gelegenheiten Geld geschenkt bekommt und seien es nur 100  und der TH erfährt davon diesen Betrag zu seinem Einkommen zugerechnet wird und der daraus Resultierende erhöhte Geldbetrag Pfändbar wäre.
Aber wer erzählt seinem TH schon was er Beispielsweise zu Weihnachten geschenkt bekommen hat.
Jedenfalls ich würde dem nicht erzählen wenn mir meine Kinder Geld zu Weihnachten schenken würden.
Nun war und ist es wie ich es oft schon geschrieben habe bei mir so, dass meine Arbeitslosen Kinder da Sie ja noch bei mir wohnen Kostgeld zum Haushalt beisteuern.
Streng genommen ist das ja auch Einkommen was ich dazurechnen muss.
Dies aber wird zum Haushalt dringened benötigt.
Das wäre ja noch schöner wenn Kostgeld zum Pfändungsbetrag dazu Gerechnet würde. :nono:
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Re: Geld zurücklegen während des Insolvenzverfahrens
« Antwort #19 am: 21. Dezember 2010, 22:29:36 »

Streng genommen gilt das Kostgeld  als Einkommen!

Es bleibt jedem selbst überlassen was er dem th mitteilt und was nicht! Und jeder muss im Falle es herauskommt selbst mit den Konsequenzen leben!
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