Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mayam am 12. Mai 2008, 21:54:24

Titel: Geldeingang nach Kontokündigung
Beitrag von: mayam am 12. Mai 2008, 21:54:24
Hallo!

Unser Insolvenzantrag geht morgen ab zum Gericht !Erster Schritt gechafft. Nun aber zur eigentlichen Frage:

paps hat auf einen Thread vor 1-2 Tagen geantwortet, dass eine Bank das Geld, das nach Kontokündigung ihrerseits bei ihr eingeht zurücküberweisen muss, außer event. wenn noch ein Dispo besteht.
Aber warum darf sie das Geld mit dem Dispo verrechnen,vertraglich vereinbart ist doch (zumindet bei uns) nur eine eventuelle Verrechnung des <guthabens, aber das ist doch kein Guthaben, weil sie Geld, das auf ein Konto geht, das nicht (mehr) exitiert doch nicht einfach behalten darf, oder? Unser Kindergeld hängt nämlich bei der alten Bank. Und wenn doch gilt eine Verrechnung dann nur für den Dipso oder auch für andere Kredite bei der BAnk?

Vielen Dank schonmal
mayam