Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Mirabell am 24. Mai 2011, 17:47:21

Titel: gelegentliche Zuschüsse meiner Eltern - wie Reaktion des Insolvenzverwalters?
Beitrag von: Mirabell am 24. Mai 2011, 17:47:21
Hallo,

ich habe nochmal eine wichtige Frage in einem Insolvenzverfahren.
Das Insolvenzverfahren wurde im letzten Jahr September 2010 eröffnet.

Ich bin alleinerziehende Mutter und z.Z. HARZ IV Empfänger und auf Arbeitssuche.
Ich habe immer mal wieder einen finanziellen Engpass, in dem mir meine Eltern hin
und wieder 10 - 20 € auf mein Konto überweisen, sodass ich meinem Sohn und mir
was kaufen kann (Lebensmittel). Wird vom Insolvenzverwalter bzw. Gericht unser
Konto immer mal Stichprobeartig überprüft und was passiert, wenn die sehen,
dass ich hin und wieder Geld von meinen Eltern überwiesen bekomme?

Es ist ja eigentlich so, dass man alles was man + hat abführen muss.
Aber unser Geld reicht oft zum leben nicht aus und meine Eltern helfen uns.
Kann ich dafür vielleicht etwas Schriftliches anfertigen, dass ich meinen Eltern
diese Gelder am darauffolgenden Monatsanfang in BAR zurückgebe?

Wäre froh über eine Antwort in dieser Sache. Lieben Dank!

Mirabell
Titel: Re: gelegentliche Zuschüsse meiner Eltern - wie Reaktion des Insolvenzverwalters?
Beitrag von: Fallera am 24. Mai 2011, 17:54:26
Im eröffneten Verfahren sollte man solche Dinge am besten nur BAR regeln!
Alles was übers Konto läuft ist im Prinzip Vermögen und muss dem TH angegeben werden.

Das schriftliche bringt Ihnen meiner Meinung nach wenig!

Sagen Sie Ihren Eltern, sie sollen Ihnen das Geld bar geben und gut ist!

In der WVP sieht es wieder anders aus! Dann sind die Überweisungen bedenkenlos.
Titel: Re: gelegentliche Zuschüsse meiner Eltern - wie Reaktion des Insolvenzverwalters?
Beitrag von: Mirabell am 24. Mai 2011, 18:07:53
Ab wann beginnt die WVP ?
Titel: Re: gelegentliche Zuschüsse meiner Eltern - wie Reaktion des Insolvenzverwalters?
Beitrag von: Der_Alte am 24. Mai 2011, 19:11:15
Ab Beendigung des Insolvenzverfahrens nach dem Schlusstermin. Dazu kommt ein gesonderter Beschluss des Gerichts. Je nach dem, wie schnell Ihr TH ist und das Gericht kann es manchmal schon nach 9 Monaten, manchmal aber erst nach mehreren Jahren sein.