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Autor Thema: Geliehenes Geld zurückzahlen?  (Gelesen 1939 mal)

Timo30

  • Gast
Geliehenes Geld zurückzahlen?
« am: 27. April 2010, 18:49:27 »

Hallo,

vor ca. 3 Wochen wurde meine Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Ich weiß das ich keine Schuldner bevorzugen darf, deswegen meine Frage: Eine Freundin hat ich mir vor 3 Monaten mit 500€ ausgeholfen, verabredet war das ich ihr das Geld am 30.05.10 wiedergebe. Wenn ich das von meinem laufenden Gehalt bezahle ist das doch in Ordnung, oder? Aus meinem Vermögen bezahle ich es ja nicht, habe auch nur noch 100€ an Vermögen auf dem Konto z.Zt.
vielen Dank
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
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  • Beiträge: 6471
Re: Geliehenes Geld zurückzahlen?
« Antwort #1 am: 27. April 2010, 19:32:54 »

Ihre Freundin ist Gläubiger und muß die Forderung gegen Sie zur Tabelle beim TH melden.

Zahlen Sie den Betrag aus ihrem Unpfändbaren und es kommt raus, ist die RSB futsch.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Timo30

  • Gast
Re: Geliehenes Geld zurückzahlen?
« Antwort #2 am: 27. April 2010, 19:41:40 »

das ist zwar sehr ägerlich aber wenn es nicht anders geht muß es wohl so sein, meine Insolvenz will ich auf keinen Fall gefährden...
Gespeichert
 
 

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