Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Timo30 am 27. April 2010, 18:49:27

Titel: Geliehenes Geld zurückzahlen?
Beitrag von: Timo30 am 27. April 2010, 18:49:27
Hallo,

vor ca. 3 Wochen wurde meine Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Ich weiß das ich keine Schuldner bevorzugen darf, deswegen meine Frage: Eine Freundin hat ich mir vor 3 Monaten mit 500€ ausgeholfen, verabredet war das ich ihr das Geld am 30.05.10 wiedergebe. Wenn ich das von meinem laufenden Gehalt bezahle ist das doch in Ordnung, oder? Aus meinem Vermögen bezahle ich es ja nicht, habe auch nur noch 100€ an Vermögen auf dem Konto z.Zt.
vielen Dank
Titel: Re: Geliehenes Geld zurückzahlen?
Beitrag von: paps am 27. April 2010, 19:32:54
Ihre Freundin ist Gläubiger und muß die Forderung gegen Sie zur Tabelle beim TH melden.

Zahlen Sie den Betrag aus ihrem Unpfändbaren und es kommt raus, ist die RSB futsch.
Titel: Re: Geliehenes Geld zurückzahlen?
Beitrag von: Timo30 am 27. April 2010, 19:41:40
das ist zwar sehr ägerlich aber wenn es nicht anders geht muß es wohl so sein, meine Insolvenz will ich auf keinen Fall gefährden...