Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: moneybell am 01. November 2009, 18:14:13
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Hallo,
die Regelinsolvenz wurde kürzlich eröffnet, als Schuldnerin lebe ich mit Kind in einem Haus. Die Miete von 870 Euro wird als Unterhalt vom Vater des Kindes gezahlt. Hierdurch habe ich einen geldwerten Vorteil, weil ich sozusagen mietfrei wohn. Wird dieser Vorteil meinem Einkommen zugerechnet???????????
Vielen Dank
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Beim Kindesunterhalt ist das Kind unterhaltsberechtigt. Der erhaltene Kindesunterhalt zählt nicht zu Ihrem Einkommen.
Auch ein geldwerten Vorteil kann man daraus nicht ableiten wenn davon die Miete gezahlt wird.