"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: gemeinsame Kontonutzung  (Gelesen 2528 mal)

DieCookie

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
gemeinsame Kontonutzung
« am: 14. Januar 2010, 21:50:12 »

Hallöchen,

ich bin in der Insolvenz und habe ein Guthabenkonto. Mein Freund (keine Inso) hatte bisher auch ein Konto, welches ihm aber wegen Pfändung gekündigt wurde.

Darf er sein Gehalt (wird auch bepfändet, also eh nur pfändungsfreier Betrag) auch mein Konto zahlen lassen und abholen, oder gibt das dann Ärger mit meinem TH?

Danke vorab und Gruss

Cookie
Gespeichert
 

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140
Re: gemeinsame Kontonutzung
« Antwort #1 am: 15. Januar 2010, 18:47:00 »

 :hi:
Da wirst du dir keinen Gefallen mit tun,
schau mal in deinem Vertrag mit der Bank von deinem Giro,
da steht unter anderen:Ich handel auf eigene Rechnung.
Das hast du unterschrieben!!!!!!

Wenns krass kommt kündigt DIR die Bank!!!!!

Willst du das Risiko eingehen?????
Vom TH garnicht zu sprechen.

1.Freund soll online Deutsche Bank Aktiv Konto beantragen.
   dauert 10 Tage.Beste Variante
2.Global Master card geht auch,machen hier Werbung (Premium Version)
   Ist mit Girokonto u Überweisungen.ohne Schufa
   dauert 7 tage
3.Pari-card geht auch(gleiche Bank) auch mit Girokonto u Überweisungen
   dauert 4 tage.ohne Schufa
Alle 3 kann er online beantrangen, bei 2. u 3. muss er Handy oder E-mail haben

Kosten:
1.     4,99 mtl
2.    68,00 jhrl.
3.     6,50 mtl

Der wird nur zu faul sein............!

     Gruss

     mean.......
 
Sollte ich Schleichwerbung gemacht haben,bitte löschen!
« Letzte Änderung: 15. Januar 2010, 18:55:07 von meanmachine »
Gespeichert
 

DieCookie

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: gemeinsame Kontonutzung
« Antwort #2 am: 19. Januar 2010, 22:14:51 »

Klar das mit der eigenen Rechnung stimmt sicher, aber kann man nicht ein gemeinsames konto führen?

Sicher kann er ein Konto beantragen, nur jedesmal wenn er das gemacht hat, wurden diese, sowie dann eine Pfändung des Kontos vorlag gekündigt. Das wollte er/ wir umgehen, wenn dir dann mein Konto gemeinsam nutzen würden.

Gruss

Chrissie
Gespeichert
 

meanmachine

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 140
Re: gemeinsame Kontonutzung
« Antwort #3 am: 19. Januar 2010, 22:36:45 »

 :hi:

moin,
wenn ihr das Konto gemeinsam nutzen wollt,muss er als 2ter Kontoinhaber im Vertrag
mit der Bank stehen,wenn das denn so sein sollte  wird wohl bald gepfändet.
Dann ist dein Geld erstmal mit weg u es gibt ne ganze Menge gerenne.

Was machst du wenn der TH deine Kontoauszüge sehen will?

Meine ehrliche Meinung: NEIN tus nicht. 

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz