Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: geschieden1907 am 27. Februar 2013, 18:43:31
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Ich habe eine Frage zur Zukunft, spätestens zum Jahresende und wäre über ein paar Tips / Antworten sehr dankbar.
Meine Frau und ich haben unsere jetzige Wohnung gemeinsam gemietet, wir stehen also gemeinsam im Mietvertrag.
Bisher haben wir immer zum Jahresende etwas Geld zurückbekommen (von der Nebenkostenrechnung), da wir z.B. weniger Wasser oder Heizung verbraucht haben, wie in der Vorauszahlung berechnet.
Ich gehe nun mal davon aus, dass ab nun der TH am Jahresende seine Hände offen hält, richtig ?. Oder anders gesagt müssen wir doch sicher die gesamte Rückerstattung an ihn überweisen.
Was ist aber mit meiner Frau. Im Grunde ist sie ja genauso im Mietvertrag enthalten und hat demnach doch auch Anrecht (in dem Fall zur Hälfte), auf die Rückerstattung, oder ?. Zumal sie ja mit meiner Inso gar nichts zu tun hat.
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Sie sehen das m.E. vollkommen richtig. Die Betriebskostenerstattung fällt über § 36 InsO , sog. Neuerwerb, in die Insolvenzmasse. Jedoch nur, der auf Sie anfallende hälftige Anteil.
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Es ist die Frage zu stellen, wie lange seid Ihr da drin. Seid ihr noch nicht in der WVP dann braucht Ihr nichts abzuführen.
Auch hier wieder der Ungemach mit allen Beträgen die einer Insolventen Einzelperson, Paar oder auch Familie zusätzlich stark belastet.
Wie so oft kritisiere ich dies als Menchenrechtsfeindlich.
Seufts aber was kann ich machen dagegen.
Ich frage mich wozu gibt es eine Pfändungstabelle die sich sowieso schon in vielen wenn nicht sogar in allen Fällen wo jemand über den Mindessatz aus Arbeit verfügt oder anderes verfügt.
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"Seid ihr noch nicht in der WVP dann braucht Ihr nichts abzuführen"
Genau das Gegenteil wäre der Fall! Wenn er nicht in der WVP ist, dann muss abgeführt werden.