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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Genossenschaftsanteile  (Gelesen 2730 mal)

InsOmania

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Genossenschaftsanteile
« am: 27. Februar 2013, 07:47:27 »

Einen schönen guten Tag,

nach langer Zeit melde ich mich mal wieder zu Wort. Ist der Schuldner zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft, fällt das Auseinandersetzungsguthaben unter den Insolvenzbeschlag. Das ist soweit klar und vom BGH entschieden. Was nun aber wenn der Schuldner erst nach Insolvenzeröffnung eine Wohnung in einer Wohnungsgenossenschaft anmietet und Genossenschaftsanteile zeichnet? Fallen auch diese dann wieder als Neuerwerb in die Masse?!
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Beste Grüße
 

InsOmania

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Re: Genossenschaftsanteile
« Antwort #1 am: 28. Februar 2013, 08:31:19 »

hmmm wie ich sehe scheint die Beantwortung der Frage allen genauso schwer zu fallen wie mir selbst...Irgendwelche Rechtsprechungen hierzu bekannt?!
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Beste Grüße
 

paps

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Re: Genossenschaftsanteile
« Antwort #2 am: 28. Februar 2013, 09:02:41 »

m.E.theoretisch ja.

Da aber sicherlich aus dem Unpfändbaren bezahlt... vorher Freigabeantrag stellen?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Insokalle

Re: Genossenschaftsanteile
« Antwort #3 am: 28. Februar 2013, 10:05:37 »

Wieso schwer? §§ 35, 36 InsO. Was pfändbar ist, gehört zur Masse.
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InsOmania

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Re: Genossenschaftsanteile
« Antwort #4 am: 28. Februar 2013, 13:00:18 »

Das ist ja genau die Frage, ob es pfändbar ist. Da die neuen Genossenschaftsanteile ja aus dem unpfändbaren Einkommen gezahlt sind.
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Beste Grüße
 

paps

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Re: Genossenschaftsanteile
« Antwort #5 am: 28. Februar 2013, 13:17:05 »

ja.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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InsOmania

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Re: Genossenschaftsanteile
« Antwort #6 am: 28. Februar 2013, 13:42:53 »

gut. das ist auch meine Auffassung.
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Beste Grüße
 

Insokalle

Re: Genossenschaftsanteile
« Antwort #7 am: 28. Februar 2013, 14:37:42 »

Und die ist jetzt wie?

Es ist egal, aus was für Einkommen pfändbare Gegenstände erworben wurden. Das Gesetz fragt nicht danach. Pfändbar bleibt pfändbar. Letzte Chance wäre vielleicht noch Pfändungsschutz über § 765a ZPO.
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InsOmania

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Re: Genossenschaftsanteile
« Antwort #8 am: 28. Februar 2013, 14:53:07 »

So sehe ich das auch. Thread damit erledigt.   :thumbup:
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Beste Grüße
 

Feuerwald

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Re: Genossenschaftsanteile
« Antwort #9 am: 28. Februar 2013, 17:32:31 »

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

InsOmania

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Re: Genossenschaftsanteile
« Antwort #10 am: 01. März 2013, 08:49:40 »

perfekt. Dank Dir!
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Beste Grüße
 
 

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