Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Deloona79 am 27. Mai 2011, 08:49:51
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So,nachdem ich mir gestern nochmal die Satzung der Genossenschaft durchgelesen habe,weiß ich jetzt dass das Nutzungsrecht der Wohnung mit den Genossenschaftsanteilen gekoppelt ist. Übertragung der Genossenschaftsanteile bringt mir also nichts. Aber wie sieht es aus,wenn der Treuhänder die Anteile kündigt und ich sie wieder-wie auch immer-wieder einzahle. Kann der Treuhänder sie dann wieder kündigen,um das Geld zu verwerten?
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So,nachdem ich mir gestern nochmal die Satzung der Genossenschaft durchgelesen habe,weiß ich jetzt dass das Nutzungsrecht der Wohnung mit den Genossenschaftsanteilen gekoppelt ist. Übertragung der Genossenschaftsanteile bringt mir also nichts. Aber wie sieht es aus,wenn der Treuhänder die Anteile kündigt und ich sie wieder-wie auch immer-wieder einzahle. Kann der Treuhänder sie dann wieder kündigen,um das Geld zu verwerten?
In der Praxis löst man das Problem häufig anders, nämlich i.S. § 314 InsO. Danach zahlen Sie den Wert des Genossenschaftsanteils - in Raten - an den TH. Und dafür wird der Anteil nicht verwertet.
Lt. Frau Leutheusser-Schnarrenberger soll das Problem demnächst im Gesetz gelöst werden. Aber ob Sie solange noch warten können?
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Ok,danke für die fixe Antwort. Das hilft mir schon mal enorm weiter!!!
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Bei der KFZ Steuer ist es ähnlich: Der TH verlangt vom Finanzamt die Anteile die seit Eröffnung des Verfahrens noch "über" waren und zieht sie zur Masse. Du musst dann das was vom TH verwertet wurde nochmal ans Finanzamt zahlen.
Dumm wenn die Steuern erst gerade ans Finanzamt bezahlt wurden, dann zahlst du doppelt. Glück wenn es zum Ende des laufenden Steuerjahres das Verfahren wurde, dann musst du nur wenig doppelt zahlen.
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Oder gar nicht, wenn der TH die Steuerrückzahlung beim FA nicht abfordert. Ich hatte dieses Glück.
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Die KFZ-Steuern auch? Oh man,die lassen ja auch gar nichts aus... :gruebel: