Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: radix am 30. Dezember 2009, 19:34:11
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Ein nettes Hallo an alle.
Wie sieht es bei Genossenschaftsanteilen (Mietkaution) mit der Massezuführung des IV´s aus?
Gibt es da Unterschiede zwischen der Mietkaution und Genossenschaftsanteilen? Konnte leider nichts Eindeutiges in der ZPO finden. (meine Schuldnerberatung wies mich darauf hin, leider ohne genaue Angaben zu machen) Die Genossenschaftsanteile sind der tatsächlichen Wohnungseinheit bemessen.
lg radix
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Genossenschaftsanteile werden vim IV/TH eingezogen werden.
Anders als bei Mietwohnungen sieht der BGH im Einziehen der Anteile keinen besonderes Schutzbedürfnis, da nicht zwangsläufig die Wohnungskündigung folgen muß.
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Und wenn doch die Kündigung folgen würde? Antrag beim Gericht? Neuaufnahme eines Darlehns bei der Arge oder Wohnungssicherung? Zum Campen zu kalt!!! ;-)