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Autor Thema: Genossenschaftsanteile gleich kaution??  (Gelesen 1975 mal)

lu2008

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Genossenschaftsanteile gleich kaution??
« am: 25. April 2013, 20:13:39 »

Hallo Ihr lieben,

bin nun seit anfang april in der Insolvenz. Nun habe ich schon paar mal gelesen das genossenschaftsanteile in die Insolvenzmasse mit einfliesen, ist das richtig? Ist das generell so oder nur wenn ich ausziehen würde? Den die anteile sind ja gleich wie eine kaution?! Versteh das irgendwie nicht ganz, den wenn die anteile weg wären, dann müsste ich ja ausziehen aus der wohnung!
Und dann noch eine frage, stimmt das, wenn man in eine null-runde-insolvenz (weis nicht genau wie man dies bezeichnet :dntknw:) ist, das es da keine wohlverhaltensperiode gibt? Mich hat ein bekannter so sehr verunsichert mit seinen äußerungen...

Vielen dank im vorraus
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kodiak_1

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Re: Genossenschaftsanteile gleich kaution??
« Antwort #1 am: 25. April 2013, 21:31:37 »

Hallo,

nicht verunsichern lassen :)
Es ist so, dass die Anteile in die Masse einfließen und bei einem Auszug diese nicht ausgezahlt bekommst. Du musst nicht ausziehen, da sie ja als "Sicherung" hinterlegt sind
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Der_Alte

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Re: Genossenschaftsanteile gleich kaution??
« Antwort #2 am: 25. April 2013, 22:54:47 »

Hallo,

nicht verunsichern lassen :)
Es ist so, dass die Anteile in die Masse einfließen und bei einem Auszug diese nicht ausgezahlt bekommst. Du musst nicht ausziehen, da sie ja als "Sicherung" hinterlegt sind

Das stimmt so nicht. Die Genossenschaft könnte die Wiedereinzahlung der Anteile verlangen oder den Vertrag kündigen.
Dieses Dilemma ist bekannt und führt auch in drr aktuellen, aber nicht abgeschlossenen parlamentarischen Diskussion zu einer Gesetzesänderung. Ob und wann diese gilt, bleibt abzuwarten.
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Insokalle

Re: Genossenschaftsanteile gleich kaution??
« Antwort #3 am: 26. April 2013, 10:38:44 »

Ja. Die latente Verunsicherung der Schuldner, die durch die vielzitierte BGH-Entscheidung leider entstanden ist, sollte beseitigt werden. In der Entscheidung hat der BGH Mietkaution und Genossenschaftsanteile nicht gleich gesetzt. Andererseits hat er dort einige Lösungsansätze erwähnt und es gibt ja auch noch weitere. Ich wüsste außerdem jetzt nicht, dass ein Mitglied einfach so aus der Wohnung rausgeflogen ist. Das würde sich auch nicht positiv auf die Genossenschaft selbst auswirken.

Was soll das sein null-runde-insolvenz? Wenn es bedeuten soll, dass nichts Pfändbares in der Masse landet, dann kann man das auch so sagen und jeder weiß, was gemeint ist. Natürlich gibt es auch in solchen Verfahren eine WVP und eine RSB. Was meinen Sie viele Verfahren es davon gibt? Insofern passt der Hinweis von kodiak, lassen Sie sich von solchem Käse aus dem Bekanntenkreis nicht verunsichern.

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dealornot

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Re: Genossenschaftsanteile gleich kaution??
« Antwort #4 am: 14. August 2013, 02:34:40 »

genossenschaftsanteile sind auch einer der gründe warum ich jetzt in die regelinsolvenz gehe. lieber diese fallen in die insolvenzmasse und werden zur deckung der verfahrenskosten verwendet, die ich ja ohnehin bezahlen muss, als dass das geld einer der gläubiger sich durch mitgliedskündigung aneignet.

völliger unsinn eine behauptung, die ungleichstellung der kaution zu den anteilen, wobei klar ist, dass mit verwertung der anteile das mietverhältnis gekündigt wird. bei insolventen würde auch eine nachzahlung der anteile zu einer neuen pfändug dieser führen. ein teufelskreis.
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