Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Die_Anderen_waren_es am 12. September 2012, 15:25:39
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Hallo,
folgende Frage:
Habe endlich vom Gericht den Beschluss über die Schlussverteilung und die Aufhebung des Verfahrens erhalten. Schlusstermin ist im Januar 2013.
Die zu verteilende Masse beträgt rund 150€, Verfahrenskosten sind durchgehend gestundet.
Unmittelbar nach Verfahrenseröffnung hat der TH meine Genossenschaftsanteile gekündigt. Die Auszahlung erfolgt aber laut Satzung erst Mitte 2013. Der Betrag von rund 1500€ wird in der Schlussrechnung des TH nicht aufgeführt.
1. Wer bekommt das Geld, wenn das Verfahren im Januar 2013 geschlossen wird und KEINE Nachtragsverteilung angeordnet wird?
2. Hätte der TH das zu erwartende Geld nicht in seiner Schlussrechnung erwähnen müssen?
3. Oder kann es sein, das der TH auf Grund der späten Auszahlungsfrist bereits nach neuer Insolvenzordnung handelt, wonach die Anteile nicht mehr zur Masse gezogen werden dürfen?
Im Voraus schonmal Danke für hilfreiche Antworten.
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Hallo,
1. Keine Nachtragsverteilung, dann geht das Geld an den Schuldner. Aber der TH wird schon das Anderkonto genannt haben.
2. Ich habe mir lange keine Schlussrechnung mehr angeschaut, ist besser für das Herz. Aber da die Zahlung erst nach Insolvenzende kommen wird, wird sie wohl auch erst im Jahresbericht des Th auftauchen.
3. Ganz sicher nicht, weil noch gar nicht klar ist, ob die Änderung überhaupt kommt.
MfG
ThoFa
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Guten Tag,
das Verheimlichen von Zahlungen kannn zum Versagen der Resrschuldbefreiung führen.
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Unmittelbar nach Verfahrenseröffnung hat der TH meine Genossenschaftsanteile gekündigt. Die Auszahlung erfolgt aber laut Satzung erst Mitte 2013. Der Betrag von rund 1500€
@Rudolf Schlemper,
verschwiegen wurde doch nichts.
Zum anderen kann die Nachtragverteilung für später hinzukommnede Masse zugehörige Zahlungen ja immer noch beantragt werden.
Ohne genaue Kenntnis des Schlußberichts bleibt alles Spekulation.
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Ok, hier noch weitere Infos: Im Schlussbericht wurden nur die knapp 150€ resultierend aus einer Steuererstattung aufgeführt sowie die Kosten des TH. Ein Anderkonto hat er nicht eröffnet. Die Steuererstattung floss auf sein "normales" Geschäftskonto....er sagte mir der Aufwand eines extra Kontos würde sich nicht lohnen da ja klar ist, dass so gut wie keine Pfändungen stattfinden werden.
Es wurde auch nichts über eine mögliche Nachtragsverteilung angesprochen.
Im Erstbericht hingegen hat der TH die Kündigung der Genossenschaftsanteile erwähnt, und auch mit Summe beziffert.
Alles irgendwie komisch...
Wie schon früher erwähnt ist mein TH einer von den lieben, mir wirklich alle Freiheiten lässt und alles aufs minimal notwendige beschränkt und ab und zu auch mal mit mir zusammen nen Kaffee trinkt.....jedoch möchte ich ihn jetzt nicht unbedingt auf die Sache ansprechen und fragen....bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.
@Rudolf Schlemper: Erst mal Lesen, dann Nachdenken, verstehen und dann erst Tippen...alles andere bringt nichts!
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Wenn er bei der KÜ sein Konto angegeben hat, dann geht das Geld auch auf dieses.
Er wird dann den Nachtrag beim Gericht mitteilen und die Nachtragsverteilung anregen.
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Danke PAPS
aber trotzdem: Wenn er keine Nachtragsverteilung anregt und das Verfahren geschlossen wird bevor das Geld zur Auszahlung kommt....dann müsste er es mir doch auszahlen...oder sehe ich das falsch?
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Ich finde das auch komisch. Kündigung hin oder her, mit Verfahrensaufhebung endet der Insolvenzbeschlag. Deswegen bin ich der Meinung, dass die Forderung aus den Anteilen an Sie auszuzahlen wäre.
ME hat der IV/TH versäumt, sich die Nachtragsverteilung im Schlusstermin vorzubehalten. Vielleicht hat er die Genossenschaftsanteile nicht mehr im Blick gehabt.
Für eine Nachtragsverteilung wäre es jetzt meiner Meinung nach zu spät. Denn § 203 InsO setzt voraus, dass nach dem Schlusstermin Gegenstände der Masse ermittelt werden. Der IV kannte die Anteile aber, hat sogar gekündigt.
Die anderen Fälle des § 203 passen auch nicht so recht.
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Ich muss nochmal nachlegen, was mir über nacht eingefallen ist:
Kann man die Anteile/Forderung nicht sogar als aus der Masse freigegeben ansehen?
Nach § 197 InsO bestimmt die Gläubigerversammlung im Schlusstermin u.a. über nicht verwertbare Gegenstände. Dazu gehören nicht nur Dinge, die man berühren oder in die Hand nehmen kann, sondern auch Rechte wie Forderunge. Nun sind die Genossenschaftsanteile zwar verwertbar aber abschließend verwertet wurden sie nicht. Eine Kündigung reicht aus meiner Sicht nicht. Wird über nicht verwertbare Gegenstände im Schlusstermin nicht entschieden, gelten sie nach vielfacher Meinung als freigegeben.
Das kann vielleicht analog hier auf die Anteile übertragen werden.
Gleichermaßen hat wohl auch das Insolvenzgericht geschlafen, weil Schlusstermin und Schlussverteilung an sich nicht hätten durchgeführt werden dürfen, wenn die Verwertung noch nicht abgeschlossen ist (s. § 196 InsO). Oder es hätte selbst auf den Vorbehalt der Nachtragsverteilung kommen können.
Je länger ich darüber nachdenke, umso mehr bin ich der Meinung, dass die Anteile wieder dem Schuldner gehören. Ich denke, ich würde die Forderung jetzt selbst bei der Genossenschaft geltend machen.
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Ich denke,so nicht.Sicher,des Nachts schweifen die Gedanken manches Schuldners durch das Universum. Doch die Realität ist eine andere.Der Kern der Fragestellung wurde hier weit verfehlt.
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Mitnichten.
Ich z.B. habe nachts manchmal ausgezeichnete Ideen.
Aber mich würde mal interessieren, ob Sie die Frage denn selbst verstanden haben?
Und ob Sie in der Lage sind, eine "zielführende" Antwort zu geben?
Nur ganz nebenbei, nicht jeder, der hier schreibt, ist ein Schuldner. Ich glaube ich hatte das schon mal erwähnt.
Was zum Geier ist nur in diesem Forum auf einmal los?
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Hallo,
Der Kern der Fragestellung wurde hier weit verfehlt.
Wie wäre es denn, wenn Sie mal versuchen, den Kern einer Fragestellung zu treffen!
Oder Sie lesen einfach mal die Beträge, bevor Sie der Meinung sind, sich äußern zu müssen.
mfg
Paula41
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-gelöscht- Adminedit: Bitte keine Beleidigungen
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Was zum Geier ist nur in diesem Forum auf einmal los?
Trolle ?
Adminedit
...dieser Beitrag war nicht gerade qualifiziert.
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Was zum Geier ist nur in diesem Forum auf einmal los?
Trolle ?
Habe eine Email mit entsprechenden Verdacht eben an den Admin des Forums gesendet.
Ich wurde im Februar hier sehr herzlich und mit viel guten Rat aufgenommen.
Und jetzt neue User werden durch einen User sehr verunsichert, gar attakiert.
Ich hoffe das dies bald aufhört.
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Ich bin ehr der Meinung es sind 2,
Zumindest ist "der Treuhänder" keine Bereicherung.
Über den anderen mit seinen ewigen Beiträgen im Tenor "alles halb so wild" und "was der Th nicht weis, macht ihn nicht heiß" hatte ich mich ja schon geäußert.
Regeln kann es aber nur Dauerstress. Er hat schließlich die erzieherischen Möglichkeiten. :Hammer:
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Bin auch der Meinung das es zwei sind.
Habe den verdacht das letztere eine Sockepuppe ist. Um ersteren Account zu decken.
Habe Dauerstress dazu wie schon erwähnt eine ausführliche Email geschrieben.
Und ihm dort beide User benannt.
Hoffe das es bald aufhört.
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-gelöscht- Adminedit: Bitte keine Beleidigungen und sonstigen unangemessenene Ergüsse
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Über den anderen mit...
@Die_Anderen_waren_es : Ich bin mir nicht sicher ob Du wirklich gemeint warst, denke aber eher nicht.
Das hier allerdings jemand mit mindestens 2 Nicks unterwegs ist habe ich schon seit einigen Tagen in Verdacht.
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ich schrieb ja auch den anderen und nicht die...
Und bezüglich der Umgangsformen sollten Sie (die Anderen...) zunächst ihren Beitrag editieren.
Danke