Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Deloona79 am 26. Mai 2011, 18:04:47

Titel: Genossenschaftsanteile vor Privatinsolvenz übertragen?
Beitrag von: Deloona79 am 26. Mai 2011, 18:04:47
Ich hab jetzt gelesen,dass der Treuhänder meine Genossenschaftsanteile kündigen darf,um sie zu verwerten. Damit wäre auch definitv meine Wohnung futsch,in die ich vor 2 Monaten erst eingezogen bin. Darf ich die Genossenschaftsanteile vor Antrag legal auf jemand anderen überschreiben?
Titel: Re: Genossenschaftsanteile vor Privatinsolvenz übertragen?
Beitrag von: Der_Alte am 26. Mai 2011, 20:18:27
Ja, steht bestimmt auch in der Satzung der Genossenschaft. Rechtzeitig den Auftrag erteilen, Ihr Anwalt kann da auch Auskunft geben.
Titel: Re: Genossenschaftsanteile vor Privatinsolvenz übertragen?
Beitrag von: tomwr am 26. Mai 2011, 21:16:26
Aber aufpassen bei Geschäften unter nahen Verwandten und gleichgestellte Personen. Solche Geschäfte müssen im Insolvenzantrag angegeben werden und können vom IV später angefechtet werden.
Titel: Re: Genossenschaftsanteile vor Privatinsolvenz übertragen?
Beitrag von: Feuerwald am 27. Mai 2011, 00:32:50
Eine Übertragung ohne Rechtsgrund ist immer ein Problem, egal an wen.