Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Deloona79 am 26. Mai 2011, 18:04:47
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Ich hab jetzt gelesen,dass der Treuhänder meine Genossenschaftsanteile kündigen darf,um sie zu verwerten. Damit wäre auch definitv meine Wohnung futsch,in die ich vor 2 Monaten erst eingezogen bin. Darf ich die Genossenschaftsanteile vor Antrag legal auf jemand anderen überschreiben?
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Ja, steht bestimmt auch in der Satzung der Genossenschaft. Rechtzeitig den Auftrag erteilen, Ihr Anwalt kann da auch Auskunft geben.
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Aber aufpassen bei Geschäften unter nahen Verwandten und gleichgestellte Personen. Solche Geschäfte müssen im Insolvenzantrag angegeben werden und können vom IV später angefechtet werden.
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Eine Übertragung ohne Rechtsgrund ist immer ein Problem, egal an wen.