Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bammondo am 21. April 2009, 19:15:46

Titel: Gepfändetes Konto
Beitrag von: bammondo am 21. April 2009, 19:15:46
Hallo zusammen,

mein Konto wurde gepfändet. Dank vieler Beiträge und noch viel besserer Antworten, wusste ich bereits, was ich zu machen habe. Danke noch mal an alle, die hier echt wissen wovon sie reden. :thumbup:
Allerdings wurde ich bei der Bank nicht wirklich freundlich behandelt, na ja hatte ich eigentlich mit gerechnet.
Einen Eröffnungsantrag für die Insolvenz habe ich bereits bei AG eingereicht, aber bis jetzt ist es noch nicht eröffnet worden. Wie sieht es denn aus, wenn ich in dieser Übergangsphase jetzt dieses Konto kündige und ein anderes eröffne? Normalerweise wäre es doch so, dass der TH meistens die astschriften zurück holt, was ja dann auch nicht mehr gehen würde. Gibt es dann probleme?
Titel: Re: Gepfändetes Konto
Beitrag von: foxtra am 21. April 2009, 20:15:28
So lange die Inso noch nicht offiziell eröffnet wurde, sehe ich da keine Probleme. In dem Fall würde ich schnellstens das Konto kündigen und ein neues Konto eröffnen, dann aber auf jeden Fall auf Lastschriften verzichten. Ich bin mir aber nicht sicher, ob nicht doch vom alten Konto Lastschriften zurückgebucht werden können, denn dieses Konto haben Sie ja sicher im Inso-Antrag angegeben oder?

Vielleicht wissen die Mods da mehr  :dntknw:
Titel: Re: Gepfändetes Konto
Beitrag von: paps am 21. April 2009, 20:32:30
jede Handlung, die zum Nachteil der Gläubiger nach Antragstellung erfolgt, könnte sich negativ auswirken.

Es soll doch aber auch Banken geben, die einen Schuldner in Kenntnis der beantragten Inso nötigen, das Konto zu wechseln.
Das wäre ja dann nicht auf Veranlassung des Schuldners.
Titel: Re: Gepfändetes Konto
Beitrag von: bammondo am 22. April 2009, 15:49:24
Mir wurde ja auch in der Filiale erklärt, dass sie eigentlich auf solche Kunden verzichten können. Aber gekündigt haben sie bis jetzt nicht. Der zukünftige Treuhänder kann das doch nachvollziehen, wer das Konto gekündigt hat oder?
Wie lange können den Lastschriften zurückgeholt werden? 6 Wochen oder evtl. länger ? Normalerweise ja nur 6 Wochen, dann hätte ich sowieso keine Lastschriften mehr, allerdings Anfang des Jahres waren es noch wenige.
Titel: Re: Gepfändetes Konto
Beitrag von: paps am 22. April 2009, 20:11:08
Der Berater hat doch bestimmt gesagt, dass das Konto gekündigt wird, wenn die Inso eröffnet wird, da sich die Kundenbeziehung verschlechtert.
Ehe Sie dann ohne Konto dastehen, haben Sie halt ein neues gesucht.

Der IV hat in begrenztem Rahmen auch Zugriff auf das gekündigte Konto.

Lastschriftrückgaben können bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluß erfolgen.
Titel: Re: Gepfändetes Konto
Beitrag von: bammondo am 23. April 2009, 21:22:36
Habe da noch mal eine Frage, hatte beim Amtsgericht ja die Freigabe für das Konto beantragt,am nächsten Tag erhielt ich auch einen vorläufigen Beschluss, das ist nun 3 Wochen her. Heute erhielt ich ein Schreiben vom AG, das der Gläubiger beantragt hat, das mein Mann nicht als Unterhaltsberechtigter mit angerechnet wird. Ok, ist ja auch in Ordnung, er verdient ja auch selber. Aber jetzt wurde auch noch beantragt, das meine zwei Kinder mir nur zur Hälfte angerechnet werden. Ist das so ok? Habe zwei Wochen Zeit mich dazu zu äußern. Danke schon mal :biggrin:
Titel: Re: Gepfändetes Konto
Beitrag von: paps am 23. April 2009, 22:33:54
Dem sollten Sie ganz energisch wiedersprechen, da die ZPO diesen Fall nicht vorsieht.
Und wenn mich nicht allles täuscht, hatte damit sogar eine unserer Stammuserinnen vorm Landgericht Erfolg.