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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: geplante Regelinsolvenz - darf ich noch Waren ordern?  (Gelesen 2424 mal)

Erdbeere

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geplante Regelinsolvenz - darf ich noch Waren ordern?
« am: 15. Januar 2010, 18:58:27 »

Hallo aus Niedersachsen,
ich plane für nächste Woche den Gang zum Amtsgericht um die Regelinsolvenz zu stellen.

Meine Frage:
darf ich vor und/oder während der Antragsbearbeitung noch Waren bei meinen Großhändlern bestellen?

Es handelt sich um Ware für Kunden, welche seit 20 Jahren regelmäßig von mir im Dauerbezug beliefert werden und auch binnen 2-4 Wochen gegen Rechnung bezahlen. Ausfallquote = 0%.

Mit dem Gewinn (nicht mit dem Umsatz) von ca. 2000,-- möchte ich diverse (kleine)  Verbindlichkeiten ablösen und nicht etwa in den Urlaub fahren, bin noch ein alter Kaufmann mit entsprechenden, hanseatischen Grundsätzen und habe keine bösen Hintergedanken!

Gesamtsituation:
ca. 480.000 Schulden, dagegen ein unverkäufliches MFH (wird dann wohl in der Zwangsversteigerung ca. 200.000,- erzielen, vielleicht)  :cry:

In der Hoffnung aus sachliche Antworten,
Danke vorab,

Erdbeere
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makro

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Re: geplante Regelinsolvenz - darf ich noch Waren ordern?
« Antwort #1 am: 15. Januar 2010, 19:05:18 »

Wann wird die Ware beim Lieferanten bezahlt? Ich hatte ca. 1 Woche vor Eröffnung auch noch Ware geordert und der Lieferant hatte diese nach 5 Tagen abgebucht, was auch gut funktionierte. Es gab vom IV keine Probleme.
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Erdbeere

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Re: geplante Regelinsolvenz - darf ich noch Waren ordern?
« Antwort #2 am: 15. Januar 2010, 19:08:18 »

Es gibt ein Zahlungsziel (zur Zeit) von 30 Tagen, die Zahlung wird also nach Antragstellung erfolgen.
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makro

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Re: geplante Regelinsolvenz - darf ich noch Waren ordern?
« Antwort #3 am: 15. Januar 2010, 22:29:58 »

Es gibt ein Zahlungsziel (zur Zeit) von 30 Tagen, die Zahlung wird also nach Antragstellung erfolgen.


Das wird sie nicht, denn es wird dann wohl eine Insolvenzforderung, der Insolvenzverwalter wird nämlich die Überweisung nicht tätigen! Dieses Vorgehen sehe ich als problematisch, da du ja weisst das zu diesem Zeitpunkt die Insolvenz angemeldet ist.
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rookie

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Re: geplante Regelinsolvenz - darf ich noch Waren ordern?
« Antwort #4 am: 16. Januar 2010, 15:05:39 »

Sehr kritisch....könnte den Tatbestand des Eingehungsbetruges erfüllen...Finger weg...!!!!!!!!

Sowas riecht nach Betrug......und ist es ja auch wohl oder ?????
« Letzte Änderung: 16. Januar 2010, 15:07:23 von rookie »
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Leopold Bloom

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Re: Versteh ich nicht- wo soll da Betrug sein?
« Antwort #5 am: 16. Januar 2010, 21:14:05 »

Sehr kritisch....könnte den Tatbestand des Eingehungsbetruges erfüllen...Finger weg...!!!!!!!!

Sowas riecht nach Betrug......und ist es ja auch wohl oder ?????

Wo soll da Betrug sein?
Erdbeere bestellt Ware bei Großhändlern und verkauft sie an seine Kunden im Retailhandel weiter.
Die Differenz abzgl. der Kosten ist sein Gewinn.
Die Verbindlichkeiten - sind sie  Betriebskosten oder private Verbindlichkeiten?

Bei Betriebskosten kann ich kein Problem erkennen, wie soll ein Betrieb betrieben werden, ohne die laufenden Kosten zu begleichen?

Was anderes wäre es, wenn es private Verbeindlichkeiten wären, dann käme u.U. Gläubigerbegünstigung infrage.
Oder handelt es sich um Verbindlichkeiten aus der privaten, nicht ungewöhnlich aufwendigen, Lebensführung?
Auch dann sehe ich kein Problem, schließlich darf jeder Schuldner seinen Lebensunterhalt bestreiten.
Verhungern ist im Insolvenzrecht nicht vorgesehen.

Gruß Leopold Bloom

« Letzte Änderung: 16. Januar 2010, 21:23:55 von Leopold Bloom »
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Insokalle

Re: geplante Regelinsolvenz - darf ich noch Waren ordern?
« Antwort #6 am: 17. Januar 2010, 11:15:02 »

Als wenn es im betrieblichen Bereich keinen Betrug gäbe.

Die Warnungen von makro und rookie sind durchaus ernst zu nehmen.

Wenn Sie die Waren unbedingt brauchen, sollten Sie zusehen, dass Sie sie vor Eröffnung bezahlen bzw. vor der mögl. Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens.
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Leopold Bloom

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Re: geplante Regelinsolvenz - darf ich noch Waren ordern?
« Antwort #7 am: 17. Januar 2010, 11:32:32 »

sollten Sie zusehen, dass Sie sie vor Eröffnung bezahlen bzw. vor der mögl. Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens.

Ich habe
- am 14.12. Antrag auf Regelinsolvenz gestellt
- am 15.12. die EV abgegeben,
- am 4.1.2010 (Termin vom Gericht) das Vermögensverzeichnis abgegeben incl. von wem ich Geld zu erwarten habe
- am 5.1.2010 Rechnungseingang für Dienstleistungen, die ich in Anspruch genommen habe
- am 13.1.2010 Geldeingang für erbrachte Leistungen, die ich erbracht habe
- am 13.1.2010 Rechnungvom 5.1.2010 bezahlt.

Alles ganz normal wie immer.

Da bin ich jetzt aber gespannt, wer mir da einen Strick daraus drehen möchte und insbesondere erwarte ich Antwort, wie ich sonst erwerbstätig sein soll.

Wenn ich eines Tages einen IV zugeteilt erhalten sollte, wird dem auch nichts anderes übrigbleiben, als abzuwarten, bis Geld eingeht für die von mir erbrachten Dienstleistungen und dann aus diesem Geldeingang die Rechnungen zu bezahlen, die anfallen.
Ansonsten Ende der Erwerbstätigkeit.
Und ganau das sollte doch mit dem Insogesetz vermieden werden, oder irre ich mich da?

Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 17. Januar 2010, 11:39:23 von Leopold Bloom »
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