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Autor Thema: gerichtlicher Mahnbescheid trotz Beschluß vom 12.03.08 über IV Eröffnungsverf.  (Gelesen 2790 mal)

Wilson

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Hallo zusammen,
habe heute vom AG einen Mahnbescheid eines Gläubigers bzw.dessen Interessenvertreters über eine Forderung erhalten die dem vorl. IV schon seit 12.03.08 vorliegt. Spricht denn den IV nicht mit den Gläubigern? Mit mir spricht er offensichtlich nicht so gerne, reagiert auch nicht auf meine mails. Wie ist zu verfahren? muß ich dem MB widersprechen, muß sich der IV drum kümmern? Oder kann ich den MB einfach ignorierenund zum "grossen Haufen"legen, da ja eh Vollstreckungsmaßnahmen per Beschluß untersagt sind?
Desweiteren wurden zwischenzeitlich alte Lastschriften vom IV zurückgebucht, hab ich zumindest über plötzliche Mahnungen erfahren. Unter anderem auch von meinemMobilfunkanbieter. Die werden jetzt die Karte sperren. Ich darf aber die Rüla vom Mobilfunkanbieter nicht bezahlen wegen Gläubigerbevorzugung oder?
Grüsse
Wilson
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dobberstein

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Den Mahnbescheid  überlässt Du Deinem IV. Sprich mit Deinem Mobilfunkanbieter bzgl. Umstellung auf Prepaid. - so mein Tip
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pd
 

Wilson

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Hallo,
so, mein IV hat sich jetzt per mail dazu geäußert, er meinte ich sollte keinen Widerspruch einlegen. Was ich aber festgestellt habe:
 Steht auf dem Mahnbescheid-Zitat:
...Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem  LANDGERICHT xxxxxx ist da nicht das Amtsgericht zuständig? Das kommt mir etwas merkwürdig vor. Oder bin ich jetzt nur hypersensibel in solchen Fragen? Vielleicht weis es jemand ganz genau und kann Auskunft geben.
Gruss
Wilson
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ThoFa

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Hallo,

ab einen Streitwert von 5.000,00 € ist das LG zuständig.

MfG

ThoFa
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