"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zugestimmt! Regeln in der Zeit??  (Gelesen 3053 mal)

Ratlos82

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16

Hallo!
Ich habe es geschafft und gehe nicht in die Insolvenz... Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan wurde angenommen und das habe ich heute telefonisch erfahren!  :juchu:

Jetzt meine Frage an Euch (leider finde ich keine Antworten im Internet)

Welche Regeln gelten jetzt für mich? Wurde jetzt "einfach" die Rate reduziert und es geht "normal" weiter? Oder darf ich zb. auch kein "guthaben" haben?

Ich denke, dass ich mit den Unterlagen vom Gericht, auch Informationen darüber bekomme, aber ich bin sooo ungeduldig und würde jetzt gern wissen, was ich in Zukunft darf und was nicht!!

Vielen Dank und beste grüße
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zugestimmt! Regeln in der Zeit??
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2009, 09:31:51 »

Hallo,

öhm Sie müssen doch selber wissen, was Sie angeboten haben? Die klaren Regeln stehen doch im SBP drin..

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zugestimmt! Regeln in der Zeit??
« Antwort #2 am: 17. Oktober 2009, 22:21:06 »

Hängt ein bisschen davon ab, wie Ihr Gericht das handhabt.

Bei uns würde der pfändbare Betrag abzuführen sein.
Dazu 1/2 Erbe.
Ist der Schuldner mit mehr als 1 Rate im Rückstand, gilt der Plan als gescheitert.
Plan ist i.d.R. flexibel, kann aber nach Anhörung des Insolventen auch mit fester Rate vereinbart sein.
Nach 72 Monaten sind die Titel zu entwerten und zurückzugeben.
Die Restforderungen sind zu erlassen undkönnen nicht mehr durchgesetzt werden.
Insgesamt umfasst der Wortlaut m.E. 10 Punkte.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Ratlos82

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zugestimmt! Regeln in der Zeit??
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2009, 00:08:03 »

Danke für Eure Antworten!

Ich zahle ab dem 15.11 eine feste Rate von 420 euro.
Meine Frage bezog sich eher auf MEIN VERHALTEN in den 72 Monaten. Ausser pünktlich meine Rate zu bezahlen, muss ich noch auf irgendetwas rücksicht nehmen??

Vielen Dank
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zugestimmt! Regeln in der Zeit??
« Antwort #4 am: 18. Oktober 2009, 14:08:56 »

Na im wesentlichen, dass Sie pünktlich zahlen.
Alles andere an zusätzlichen Verhaltensregeln (Erbe/Neuvermögen/Arbeitsplatzwechsel) sollte im Plan stehen.
Wenn nicht, dann gibt es keine zusätzlichen Verhaltensregeln, außer denen die einem der gesunde Menschenverstand auferlegt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz