Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Ratlos82 am 17. Oktober 2009, 01:34:45

Titel: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zugestimmt! Regeln in der Zeit??
Beitrag von: Ratlos82 am 17. Oktober 2009, 01:34:45
Hallo!
Ich habe es geschafft und gehe nicht in die Insolvenz... Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan wurde angenommen und das habe ich heute telefonisch erfahren!  :juchu:

Jetzt meine Frage an Euch (leider finde ich keine Antworten im Internet)

Welche Regeln gelten jetzt für mich? Wurde jetzt "einfach" die Rate reduziert und es geht "normal" weiter? Oder darf ich zb. auch kein "guthaben" haben?

Ich denke, dass ich mit den Unterlagen vom Gericht, auch Informationen darüber bekomme, aber ich bin sooo ungeduldig und würde jetzt gern wissen, was ich in Zukunft darf und was nicht!!

Vielen Dank und beste grüße
Titel: Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zugestimmt! Regeln in der Zeit??
Beitrag von: ThoFa am 17. Oktober 2009, 09:31:51
Hallo,

öhm Sie müssen doch selber wissen, was Sie angeboten haben? Die klaren Regeln stehen doch im SBP drin..

MfG

ThoFa
Titel: Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zugestimmt! Regeln in der Zeit??
Beitrag von: paps am 17. Oktober 2009, 22:21:06
Hängt ein bisschen davon ab, wie Ihr Gericht das handhabt.

Bei uns würde der pfändbare Betrag abzuführen sein.
Dazu 1/2 Erbe.
Ist der Schuldner mit mehr als 1 Rate im Rückstand, gilt der Plan als gescheitert.
Plan ist i.d.R. flexibel, kann aber nach Anhörung des Insolventen auch mit fester Rate vereinbart sein.
Nach 72 Monaten sind die Titel zu entwerten und zurückzugeben.
Die Restforderungen sind zu erlassen undkönnen nicht mehr durchgesetzt werden.
Insgesamt umfasst der Wortlaut m.E. 10 Punkte.
Titel: Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zugestimmt! Regeln in der Zeit??
Beitrag von: Ratlos82 am 18. Oktober 2009, 00:08:03
Danke für Eure Antworten!

Ich zahle ab dem 15.11 eine feste Rate von 420 euro.
Meine Frage bezog sich eher auf MEIN VERHALTEN in den 72 Monaten. Ausser pünktlich meine Rate zu bezahlen, muss ich noch auf irgendetwas rücksicht nehmen??

Vielen Dank
Titel: Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zugestimmt! Regeln in der Zeit??
Beitrag von: paps am 18. Oktober 2009, 14:08:56
Na im wesentlichen, dass Sie pünktlich zahlen.
Alles andere an zusätzlichen Verhaltensregeln (Erbe/Neuvermögen/Arbeitsplatzwechsel) sollte im Plan stehen.
Wenn nicht, dann gibt es keine zusätzlichen Verhaltensregeln, außer denen die einem der gesunde Menschenverstand auferlegt.