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Autor Thema: Gerichtlicher Schuldensbereinigungsplan - Obliegenheitsverletzung  (Gelesen 1432 mal)

dbehrens

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Ich hab seit 2003 einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan am laufen. Seit 2003 habe ich bis jetzt die Raten zahlen, da ich jetzt ins Hartz4 rutsche, ist es mir für diese Jahr nicht möglich die Zahlungen zu leisten, da neu verhandelt werden muß. Da ich auf anraten eines Schuldenberaters mir die aktuellen Daten zu kommen lasse, hab ich nun festgestellt das ein Teil der Gläubiger trotz gerichtlicher Festsetung,die Forderungen mir gegenüber nicht zinsfrei berechnet haben. Is tes eine Obliegenheitsverletzung des Gläubigers ? Wenn ja, wie gehe ich dagen vor ? Meines erachtens hat der Gläubiger kein Anspruch mehr auf restzahlung des offenen Betrages. Liege ich da richtig?

Dank für die Infos im vorraus !
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Feuerwald

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Re: Gerichtlicher Schuldensbereinigungsplan - Obliegenheitsverletzung
« Antwort #1 am: 30. Juli 2009, 19:52:24 »

Was sah denn der Schuldenbereinigungsplan genau vor? 6 Jahre lang feste Raten oder 6 Jahre lang flexible Raten gem. § 850c ZPO?

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dbehrens

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Re: Gerichtlicher Schuldensbereinigungsplan - Obliegenheitsverletzung
« Antwort #2 am: 30. Juli 2009, 21:25:38 »

Das sind 6 jahre feste raten aufgrund eines ehmaligen beschäftigungsverhältnisses. ich war zwar 2 Jahre kramk und arbeitslos aber konnte die raten doch zahlen. jetzt mit hartz 4 ist es nicht mehr möglich. laut anhang zum beschluss habe ich jeweils meine lage geäußert. einige gläubiger haben während der zeit doch vollstreckungsmaßnahmen vollzogen, die ich aber per einstweiliger verfügung wieder abblocken konnte.
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