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Autor Thema: Gerichtlicher Vergleich  (Gelesen 1508 mal)

dani7830

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Gerichtlicher Vergleich
« am: 27. April 2011, 16:22:06 »

Hallo und Guten Tag,

am 08.02.2011 wurde mein Antrag auf Insolvenz beim Gericht eingeriecht und wurde am 07.03.2011 an die Gläubiger versand. (Gerichtlicher Vergleich) Da die Gläubiger 1 Monat zeit haben sich darauf zu melden und dieser Monat nun vorbei ist, leider habe ich noch nichts über das Ergebnis gehört wie es ausgegangen ist.

Ist das ein gutes Zeichen. ???
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horst69

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Re: Gerichtlicher Vergleich
« Antwort #1 am: 27. April 2011, 17:07:19 »

Ob das nun ein gutes oder schlechtes Zeichen ist, kann kein Mensch derzeit sagen.
Es kann noch ein wenig dauern, die Mühlen mahlen langsam :wink:
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paps

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Re: Gerichtlicher Vergleich
« Antwort #2 am: 28. April 2011, 13:50:35 »

Die Entscheidung des Gerichts ist sowieso nicht beeinflussbar.

IdR gibt es zu den 4 Wochen Frist noch eine Schonfrist von 2 Wochen.
Im Übrigen wird ein "Nichtantworten" der GL als Zustimmung gewertet.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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