Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: dani7830 am 27. April 2011, 16:22:06

Titel: Gerichtlicher Vergleich
Beitrag von: dani7830 am 27. April 2011, 16:22:06
Hallo und Guten Tag,

am 08.02.2011 wurde mein Antrag auf Insolvenz beim Gericht eingeriecht und wurde am 07.03.2011 an die Gläubiger versand. (Gerichtlicher Vergleich) Da die Gläubiger 1 Monat zeit haben sich darauf zu melden und dieser Monat nun vorbei ist, leider habe ich noch nichts über das Ergebnis gehört wie es ausgegangen ist.

Ist das ein gutes Zeichen. ???
Titel: Re: Gerichtlicher Vergleich
Beitrag von: horst69 am 27. April 2011, 17:07:19
Ob das nun ein gutes oder schlechtes Zeichen ist, kann kein Mensch derzeit sagen.
Es kann noch ein wenig dauern, die Mühlen mahlen langsam :wink:
Titel: Re: Gerichtlicher Vergleich
Beitrag von: paps am 28. April 2011, 13:50:35
Die Entscheidung des Gerichts ist sowieso nicht beeinflussbar.

IdR gibt es zu den 4 Wochen Frist noch eine Schonfrist von 2 Wochen.
Im Übrigen wird ein "Nichtantworten" der GL als Zustimmung gewertet.