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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren  (Gelesen 3614 mal)

soisses

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Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« am: 16. Juni 2011, 21:53:26 »

Hallo zusammen,

ich habe hier zwar schon die Suchmaschine bis zum Glühen strapaziert aber leider nicht die Antwort gefunden, die ich suche. Also trau ich mich jetzt und frage hier in die Runde.

So wie es aussieht komme ich durch ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren um die Insolvenz herum. Soweit so gut. Meine Frage hierzu lautet: Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und ich die Raten zahle was passiert, wenn ich im Laufe der vereinbarten Ratenzahlung eine Gehaltserhöhung erhalte? Muss ich das bei irgend jemanden (Gläubiger und/oder Gericht, Schuldenberatung)angeben?

Um es vorweg zu nehmen. Natürlich kann ich meine Schuldnerberatung dazu fragen aber der Termin ist erst nächste Woche und meine zuständige Bearbeiterin ist auch erst nächste Woche wieder im Haus....und mich interessiert das brennend, da wir wohl in der Firma mit einer Gehaltserhöhung rechnen können (Höhe und wann genau das sein wird ist allerdings noch unbekannt).

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und danke schon mal im voraus.

Grüße
soisses
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Der_Alte

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Re: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #1 am: 16. Juni 2011, 22:17:31 »

Was haben Sie als Vereinbarung angeboten, eine feste Summe oder den pfändbaren Teil des Einkommens.

Bei ersterem ändert sich nichts, beim zweiten wird die Summe immer entsprechend angepasst, also mit jeder Gehaltserhöhung, aber auch mit der Änderung der Pfändungstabelle, wie aktuell ab Juli 2011.
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soisses

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Re: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #2 am: 16. Juni 2011, 22:26:59 »

Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe eine feste Summe angeboten. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe heißt das, sollte die Gehaltserhöhung nach dem Beschluss kommen ändert sich für mich nichts. Die zu zahlende Ratenhöhe bleibt die nächsten Jahre gleich. Dann danke ich nochmals für die Antwort.
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Angestellte80

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Re: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #3 am: 17. Juni 2011, 07:15:11 »

je nach dem welche Höhe du mehr bekommst, wäre es aber meines Erachtens nicht falsch irgendwann auch eventuell mehr anzubieten. Ich weiss ja nicht wieviel du monatlich abzahlen willst, wie hoch die Gesamtsumme ist und wie lange du abzahlen sollst. Aber in Anbetracht der anfallenden Zinsen für die Zeit der Vereinbarung, könntest du eventuell Geld sparen (weniger Zinsen) und schneller Schuldenfrei sein.

Letztenendes kannst du nur selbst entscheiden wieviel du aufbringen kannst und willst!  :wink:
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Viele Grüße

Angestellte80
 

IchWarsNicht

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Re: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #4 am: 17. Juni 2011, 12:11:57 »

Solltest du eine gleichbleibende feste Rate vereinbart haben, verändert sich diese nicht bei einer Erhöhung deines Einkommens. Der Nachteil: Wirst du Arbeitslos oder kannst diese Rate innerhalb der Laufzeit, in der regel 6 Jahre, nicht aufbringen, können die Gläubiger erneut Zwangsmaßnahmen einleiten.

Den Ratschlag von Angestellte80, etwas mehr zu bezahlen wenn du die finanziellen Möglichkeiten hast ist, sagen wirs direkt: SCHWACHSINN sorry.
Am Ende der Laufzeit werden dir sowieso die restlichen "Schulden" erlassen egal wieviel noch über ist. Zinsen fallen während der vereinbarten "Rückzahlung" keine an. Alle Gläubiger verpflichten sich dazu, Ihre Forderung "auf Eis zu legen" und keine weiteren Verzugszinsen etc zu erheben. Nur im Falle einer Nichtzahlung sind sie berechtigt wieder neu zu verzinsen.

Warum also mehr zahlen als nötig? Na ja, wenn man ein soo schlechtes Gewissen hat und gerne Geld verschenkt ist das ja ok, aber die gläubiger schenken dir auch nichts, sonst hätten sie schon im aussergerichtlichen Einigungsversuch ihre zustimmung gegeben.

Noch ein Hinweis: Die monatliche Rate sollte max 30% über dem liegen, was im Rahmen einer Insolvenz durch Pfändung an die Gläubiger ausgeschüttet wird. Verlangen die Gläubiger mehr ist das schon als "habgierig" zu bezeichnen, gehe dann besser in das Insolvenzverfahren. Das dauert auch nur 6 Jahre und du hast einen etwas sicherern Standpunkt was dein Einkommen betrifft....es sei denn, du hast soviel Einkommen dass dir reichlich genommen werden kann und du zu starke Einschnitte dadurch hättest.

Wollen wir hoffen, das das Gericht die fehlenden Zustimmungen ersetzt und alles reibungslos läuft.
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soisses

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Re: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #5 am: 17. Juni 2011, 20:54:36 »

@Angestellte80:
Danke für deine Antwort. Das mit dem "mehr bezahlen" ist so eine Sache. Bezogen auf "meine Schuldengeschichte" sehe ich das auch nicht ein, warum ich von mir aus freiwillig mehr anbieten soll. Will dazu nicht mehr sagen..das würde hier den Rahmen sprengen. Trotdem nochmals danke.

@IchWarsNicht:
Das mit "arbeitslos werden" ist mir auch bekannt. Natürlich ist davor heutzutage kein Mensch gefeit. Allerdings wird bzw. ist festgelegt, dass in diesem Fall nachverhandelt wird. Ich bin dann also in der Pflicht, mich bei meinen Gläubigern zu melden bzw. die Schuldnerberatung wird sich dann mit denen in Verbindung setzen. Diese Klausel finde ich gut, da auch Krankheit (was ich nicht hoffen will) mich aus der Bahn werfen kann. In diesem Fall würde das Gleiche gelten.

Die monatliche Rate ist, zumindest für mich gesehen, sehr moderat angesetzt. Klar sie liegt höher als was im Rahmen einer Insolvenz durch Pfändung fällig wird (kenne die Pfändungshöhe, da ich bereits Gehaltspfändung hatte) aber es ist definitiv noch im erträglichen Rahmen. Ob mit oder ohne Gehaltserhöhung...wichtig ist mir, dass ich den ganzen Sachverhalt endlich abschließen kann bzw. endlich wieder Licht am Ende des Tunnels sehe. Das letzte Jahr hat sowas von geschlaucht und siehe da...wenn man will...man lernt täglich seine Ansprüche herunter zu schrauben und trotzdem sein Leben zu genießen...auch mit wenig bzw. sehr wenig Geld in der Tasche. Klingt zwar ziemlich hochtrabend ist aber so...zumindest bei mir.

Ich hoffe sehr, dass das Gericht mitspielt und es dann endlich vorbei ist. Und selbst wenn nicht...ich wollte zwar nicht in die Insolvenz aber wenn es sich nicht vermeiden lässt, werde ich diesen Weg gehen. Auch das werde ich überstehen...Andere (wie hier zu lesen ist) haben es ja auch geschafft ;-)
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soisses

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Re: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #6 am: 09. April 2012, 22:02:45 »

Hallo zusammen,

hier ein kleines Update. Das Gericht hat seine Zustimmung gegeben und ich hab auch den Beschluss mittlerweile vor mir liegen  :juchu: Lange genug hat es ja gedauert. Ich muss also nicht in die Privatinsolvenz aber meinen Beitrag werde ich trotzdem die nächsten 6 Jahre leisten. Egal - ich bin nur froh, dass diese nervenaufreibende Zeit jetzt vorbei ist. Keine Angst mehr vor dem Klingeln des Telefons oder dem Gang zum Briefkasten. Es lebt sich wirklich befreiter. Eines weiß ich allerdings - so etwas passiert mir nicht noch einmal. Bekanntlich scheut gebranntes Kind das Feuer - und ich bin definitiv nicht mehr zu nah am Feuer  :wink:

Schönen Abend noch.

soisses
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soisses

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Re: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren - NACHFRAGE
« Antwort #7 am: 30. August 2012, 23:15:55 »

Hallo zusammen,

ich zahle ja, dank gerichtlichem Schuldenbereinigungsverfahren, fleißig meine Raten. Allerdings habe ich jetzt mal eine Frage und vielleicht kann mir die jemand hier beantworten bevor ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setze.

Einer meiner Gläubiger ist eine Bank. Bei der haben mein Ex und ich damals ein KFZ finanziert welches er mir nach der Trennung überlassen hat. Mein Ex steht sowohl in der Zulassungsbescheinigung I als auch in der II drin. Ich bin Nutzer (zahle Versicherung, TÜV, Steuer etc.)Irgendwann kam mein Ex damals auf die Idee - wir schulden um. Gesagt - getan. Der Autokredit und ein weiterer wurden über die gleiche Bank abgelöst/umgeschuldet (Belege liegen mir vor) Als die Trennung kam und somit auch das finanzielle Disaster hat die Schuldnerberatung bei der Bank bzw. bei deren Rechtsanwalt nachgefragt, ob eine Umschreibung des Autos auf mich möglich wäre.

Der Rechtsanwalt lies die Schuldnerberatung wissen, seine Mandantin (die Bank) lehne dies ab. Vielmehr soll versucht werden, das Fahrzeug zu verwerten und den Erlös der Bank zukommen zu lassen. Ein evtl. Verkauf sei vorher mit der Bank abzuklären!

Für mich völlig unverständlich, da der eigentliche Autokredit bereits abgelöst war mit der Umschuldung. Außerdem wäre das KFZ sicherungsübereignet, was ich nicht nachvollziehen kann, da ich in dem "Umschuldungskredit" keinen Hinweis darauf finde (kann auch sein, dass ich zu blöd find, diese Klausel zu finden). Unter "Sicherheiten" steht dort nur: Jeder DN tritt hiermit denpfändbaren Teil seiner Ansprüche auf Arbeitseinkommen und Sozialleistungen bis zur Höhe des Nettodarlehensbetrages zuzüglich 10% an die Bank ab.Nirgendwo finde ich ein Wort über KFZ bzw. KFZ-Papiere.

Tja und jetzt kommt mein eigentliches Problem und meine Fragen. Ich möchte, mit bereits gegebenem Einverständnis meines Ex, das KFZ verkaufen da es für mich allein eindeutig zu groß und zu teuer im Unterhalt ist (ist ein Diesel-Kombi, nicht nachgerüstet und außerdem ab nächstem Jahr mir gelber Plakette im Stadtgebiet nicht mehr einfahrtberechtigt). Von dem Erlös würde ich mir einen kleinen günstigen gebrauchten Flitzer (max. 2000,00 Euro lieber aber noch günstiger) holen, damit ich für den Fall der Fälle arbeitstechnisch mobil bin (wegen Schichtdienst).

Frage 1:
Kann die Bank bzw. deren RA die Herausgabe verweigern?

Frage 2:
Kann die Bank bzw. deren RA verlangen, dass ich den Verkaufserlös der Bank zukommen lasse?

Was ich noch erwähnen will. Es handelt sich hierbei um ein KFZ das max. noch einen Wiederverkaufswert von 3.500 Euro hat! Dem gegenüber steht meine/unsere Schuld in Höhe von ursprünglich 35.000,00 Euro (darin enthalten Summe zur Ablösung des Kfz).

Wie gesagt, für mich ist das Ganze irgendwie unlogisch - bin ja auch Laie und kein Banker. Eine Nachfrage bei dem RA der Bank habe ich noch nicht gemacht, da ich ehrlich gesagt überhaupt nicht weiß, wie ich das formulieren soll. Meine Schuldnerberatung - für die ist mein Fall abgeschlossen. Tja und bevor ich jetzt einen Anwalt einschalte dachte ich, ich frag hier einmal nach. Vielleicht kann mir jemand hier Auskunft geben.

Sollte dem nicht so sein - danke für's Lesen.

Grüße
soisses
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Insokalle

Re: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #8 am: 31. August 2012, 11:08:22 »

Da kommen Sie vielleicht nicht drum herum.

1. Was steht im Schuldenbereinigungsplan zu Sicherheiten?

2. Haben Sie denn auch den Sicherungsübereignungsvertrag gelesen?
Eine Sicherungsübereignung hängt nicht zwingend an einer bestimmten Verbindlichkeit. Genau genommen vermute ich, dass in der Sicherungsübereignung sinngemäß steht, dass die Übereignung der Sicherung aller bestehenden und künftigen Forderungen der Bank dient. Wenn dem so ist, dann besteht sie m.E. weiter. Es ist schwer vorstellbar, dass die Bank einfach so auf ihre Sicherheiten verzichtet.
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soisses

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Re: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
« Antwort #9 am: 31. August 2012, 20:27:39 »

Vielen Dank für die Antwort.

Bezüglich der 1. Frage: Ganz ehrlich - diesen Teil hab ich noch gar nicht beachtet. Werde mir dies am WE einmal in aller Ruhe durchlesen und auch die Unterlagen von meinem Ex holen, die er noch hat.

Bezüglich der 2. Frage: Einen Sicherungsübereignungsvertrag finde ich in den gesamten Bankunterlagen die ich hier habe bezüglich des Kredites nicht. Ich kann mich auch nicht wirklich daran erinnern, so etwas unterschrieben zu haben oder gar bewusst vorgelegt bekommen zu haben. Allerdings muss ich dazu sagen - abgewickelt hat das damals mein EX - ich hab nur unterschrieben. Ja ich weiß, noch dümmer kann man als Frau nicht sein aber es ist nun einmal passiert.

Werde mich auf jeden Fall jetzt noch einmal intensiv "in die Akten" stürzen und diese studieren. Eine Frage hätte ich trotzdem noch. Sollte ich einen Anwalt aufsuchen, dann doch einer für Zivilrecht oder? Weil - Anwalt für Insolvenzrecht hat ja mit meinem Problem nicht wirklich etwas zu tun oder doch?

Danke und schönes WE
soisses
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