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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Gerichts und Th kosten  (Gelesen 2728 mal)

honda100

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Gerichts und Th kosten
« am: 13. Juli 2009, 01:15:04 »

sorry bin neu hier fals ich etwas falsch mache

mein insolvenzverfahren ist jetzt seit einem monat eröffnet und habe da eine frage
mein th will mir mein auto durch eine austauschpfändung weg nehmen ,er hat es auch schon schätzen lassen wert 7000 € .
wie teuer darf denn mein neues auto sein? oder liegt das im ermessen des gerichts oder dem th?
ich brauche ein auto da ich auf einem kleinen dorf lebe und ich ab 01,09 wieder arbeiten gehe sonst komme ich da nicht weg
und werden die gerichtskosten und die kosten für den treuhänder von denn 7000€ die er für das auto bekommt bezahlt oder werden damit die gläubiger bedient und ich muß die gerichtskosten dann zum schluß bezahlen in raten

das waren mal fürs erste ein paar fragen
ich habe hier schon sehr fiel gelesen und es hat mir auch schon sehr fiel geholfen nur über meine fragen habe ich noch nichts gefunden auch nicht mit der suchhilfe

über eine antwort würde ich mich freuen
danke im vorraus

gruß honda100
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Feuerwald

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Re: Gerichts und Th kosten
« Antwort #1 am: 13. Juli 2009, 09:20:11 »


wie teuer darf denn mein neues auto sein?

- da gibt es m.W. bislang keine einheitlichen Werte.  Ich würde aus dem Bauch heraus 1.500 bis 2.500 Euro ansetzen und etwas nach oben pokern, also mal mit 3.500 Euro anfangen, weil ja erhebliche (?) Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu vermuten ist.


ich brauche ein auto da ich auf einem kleinen dorf lebe und ich ab 01,09 wieder arbeiten gehe sonst komme ich da nicht weg

-> deshalb sollten Sie das Thema zunächst mit dem TH besprechen. Sie benötigen einen zuverlässigen Pkw zur Ausübung Ihrer (zukünftigen) Erwerbstätigkeit. Ein Pkw ist daher unpfändbar (soweit angemessen im Wert).


und werden die gerichtskosten und die kosten für den treuhänder von denn 7000€ die er für das auto bekommt bezahlt oder werden damit die gläubiger bedient

-> i.d.R. erst die Kosten des Verfahrens, dann die Gläubiger.


und ich muß die gerichtskosten dann zum schluß bezahlen in raten

-> bis zum "Schluss" ist ja noch lange hin. Sollten die Verfahrenskosten bis dahin nicht bereinigt sein, können diese erneut gestundet und nach ca. 4 Jahren auch gänzlich erlassen werden.
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honda100

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Re: Gerichts und Th kosten
« Antwort #2 am: 13. Juli 2009, 10:26:35 »

fielen dank für die schnelle rückmeldung

habe mit meinem th getelt und der sagte zu mir das er ein auto in der preisklasse von 650 € - bis 1700 € befürworten würde ,er es aber erst mit der rechtspflegerin bereden müsse.

kann der diese entscheidung nicht selbst treffen ? denn der darf ja auch andere sachen selbst entscheiden

habe da noch eine frage
ich solle denn laufenden kindesunterhalt von meinem freibetrag bezahlen aber das geht nicht weil da bleibt nichts mehr übrig bis ich die ganzen nebenkosten bezahlt habe was soll ich tun.
habe mit dem th geredet und es ihm gesagt, er will jetzt mal mit meiner ex frau reden ob sie nicht darauf verzichtetn kann weil sonst das ganze nicht klappt und meine ex frau ja auch die hälfte von dem haus gehört
der th will das haus selbst veräusern da die bank schon die zwangsversteigerung beantragt hat und wenn er es selbst veräusert ich fieleicht dann auch noch mit einem plus aus dem ganzen rausgehen würde
aber beine ex frau wird da warscheinlich nicht zustimmen

was soll ich mit dem kindesunterhalt machen ich würde es ja gerne bezahlen aber dann ist mein lebensunterhalt nicht mehr gesichert
und wie ist es wenn sie auch in insolvenz muß wegen dem haus das ihr zur hälfte gehört wird der kindesunterhalt dann nicht von ihrem th eingezogen.
sorry das ich so fiele fragen stelle aber das sind sachen die mich sehr belasten ich kann nachts schon nicht mehr schlafen und hätte gute lust alles hin zu schmeissen
aber da muß ich woll mich durchbeissen

allso nochmal danke für die schnelle antwort

lg honda100
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Feuerwald

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Re: Gerichts und Th kosten
« Antwort #3 am: 13. Juli 2009, 11:14:41 »

"ich solle denn laufenden kindesunterhalt von meinem freibetrag bezahlen"

-> da Sie Unterhalt zahlen müssen, haben Sie ja einen erhöhten unpfändbaren Betrag . Wenn Sie keinen Unterhalt zahlen, verringert sich der unpfändbare Betrag. Es kann also allenfalls daran liegen, dass Sie ein (zu) 0geringes Einkommen haben  und deshalb den laufenden Unterhalt nicht zahlen können.  Dann müsste man sehen, ob sich die Unterhaltszahlungen absenken lassen.


650 € - Euro für einen Pkw ist ein Scherz. Darauf würde ich mich nicht einlassen, weil umgehend Probleme mit Wartung, Reparaturen etc. abzusehen sind.  Wenn Sie einen Pkw aus beruflichen Gründen benötigen, muss der im Fall einer Austauschpfändung auch tatsächlich soweit technisch im Schuss sein, um damit jeden Tag zur Arbeit kommen zu können.

Das mit dem Haus ist schwer zu verstehen

- die Bank betreibt bereits die Zwangsvollstreckung  (die sitzt am Hebel!)
- der Treuhänder will dennoch freihändig verkaufen  (wie geht denn das?)
- die Ex will dem allen nicht zustimmen (was will die denn, die Zwangsversteigerung?)

und im Ergebnis würden Sie noch mit einem Plus aus dem Insolvenzverfahren herauskommen? Da passt alles irgendwie nicht richtig zusammen. Aber lassen Sie den TH mal machen, der scheint ja einen Plan zu haben.



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honda100

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Re: Gerichts und Th kosten
« Antwort #4 am: 13. Juli 2009, 14:28:38 »

hallo
die bank hat die versteigerung schon beantragt aber mein th will mit der bank reden ob sie die zwangsversteigerung nicht aussetzen und er das haus selbst veräusern kann um somit einen höheren betrag zu erziehlen so hat er es zu mir gesagt
wenn er einen höheren betrag erziehlen kann dann gehe ich fieleicht mit einem überschuß aus der insolvenz und die sache ist dann somit erledigt
aber dazu muß meine ex frau auch einverstanden sein weil ihr ja die hälfte von dem haus gehört

wegen dem kindesunterhalt muß ich dazu sagen das ein kind 18 jahre bei mir lebt und das andere 15 jahre bei meiner ex frau
meine ex frau arbeitet halbtags und weigert sich, sich einen ganztages job zu suchen sie sagt das ich ihren lebendsstandart nur finanziren soll und warum sie einen sichern job aufgeben soll gegen einen unsicheren.
die will nur geld alles andere ist ihr egal auch das ein kind bei mir lebt wo auf meine kosten lebt
dazu muß ich noch sagen das meine ex frau nie einen cent unterhalt an das kind wo bei mir lebt gezahlt hat aber ich soll immer bezahlen obwoll ich es finanziell nicht kann deshalb bin ich ja in die schuldenfalle gerutscht ich sollte das haus weiter bezahlen und die laufenden kosten für das haus , denn kindesunterhalt für das kind das bei ihr lebt und denn naturallunterhalt für das kind wo bei mir lebt .
sie hat mich immer weiter verklagt und mir denn gerichtsvollzieher auf denn hals gehätzt und so konnte ich dann die anderen kosten nicht mehr bezahlen.

ich sagte ihr immer das ich das nicht kann aber das war ihr egal und über die ganzen sachen will der th mal mit meiner ex frau und ihrer anwältin bereden und schauen ob er eine lösung findet

ich hoffe es

gruß honda100
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rookie

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Re: Gerichts und Th kosten
« Antwort #5 am: 14. Juli 2009, 18:47:01 »

Scheint ja ne ganz fiese zu sein Deine Alte ( sorry ).....

Deine Frau ist natürlich auch gegenüber dem Kind welches bei Dir lebt unterhaltspflichtig...... was soll das Ganze ?
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honda100

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Re: Gerichts und Th kosten
« Antwort #6 am: 17. Juli 2009, 17:17:23 »

hallo ja meine ex frau ist eine ganz fiese sie denkt nur an sich und nicht mal an ihre kinder.

wegen dem kindesunterhalt für das kind wo bei mir lebt da hat meine familienanwältin damals schon einen fehler gemacht

da meine ex frau nur halbtags arbeitet sagte meine anwältin das ich da gar nicht klagen bräuchte da bei ihr eh nichts zu hollen währe, ich sagte die ganze zeit das man dann denn kindesunterhalt denn ich an sie bezahlen muß mit dem wo sie bezahlen muß verrechnen könne und das verneinte meine anwältin.
als das kind wo bei mir lebt 2 monate vor seinem 18 geb. war da kam ein brief von der anwältin von meiner ex frau das ich jetzt 350 € kindesunterhalt an meine ex frau bezahlen soll und das dass kind wo bei mir lebt für seinen lebendsunterhalt selbst verantwortlich sei.
meine anwältin sagte dann zu mir das es sich nicht lohne jetzt noch eine klage wegen dem kindesunterhalt für das kind wo bei mir lebt einzureichen.
ich habe dann darauf hin meiner anwältin das mandat entzogen da ich das gefühl nicht los wurde das sie gegen mich arbeitet und nicht für mich sie sagte zu allem ja und amen.

jetzt bin ich in der insolvenz und habe auch nicht das geld mir einen anwalt zu nehmen um eine abänderungsklage einzureichen.
mal schauen was der th erreicht der will mit meiner ex frau und ihrer anwältin reden .

noch eine frage ich bin seit 12.06.09 in der insolvenz und meine ex frau hat schon vorher klage auf nutzungsentschädigung eingereicht, die wurde aber von dem gericht in heilbronn abgelehnt und wurde an das gericht das zuständig ist wo meine ex frau wohnt weitergeleitet,
nun hat das gericht es auch abgelehnt und es weitergeleitet dan das gericht wo ich wohne nun meine frage
wie ist es wenn ich schon in der insolvenz bin und ich kein geld habe fals ich verurtteilt werde das zu bezahlen kommt diese schuld dann auch mit in die insolvenzmasse oder bleiben die schulden dann bestehen.
warum läst das gericht so eine klage überhaupt zu wenn ich eh schon in insolvenz bin das ist doch nur geldverschwendung. denn meine ex frau verklagt mich auf kosten der steuerzahler weil sie ja selbst kein geld hat um das zu bezahlen.
habe aber ein schreiben wo ihre anwältin sagt das meine ex frau dann eine größere kote hat wenn ich in der insolvenz bin, sie weiss es das ich in der iv bin weil sie schon gläubigerin wegen kindesunterhalt ist und das mit in der masse ist.

was kann ich machen damit die klage abgelehnt wird vom gericht ?

auf eine antwort würde ich mich freuen

lg honda100

macht weiter so ihr helft sehr fielen hier  :respekt:
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Feuerwald

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Re: Gerichts und Th kosten
« Antwort #7 am: 17. Juli 2009, 17:58:02 »

warum läst das gericht so eine klage überhaupt zu wenn ich eh schon in insolvenz bin das ist doch nur geldverschwendung.

-> § 240 ZPO prüfen und das Gericht auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinweisen.   Ggf. mit dem TH besprechen. Im Grunde müsste das anhängige Verfahren zunächst mal unterbrochen werden. Die Forderung könnte anerkannt und dann ganz normal als Insolvenzforderung  zur Insolvenztabelle angemeldet und natürlich der Restschuldbefreiung am Tag X zugeführt werden.





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Re: Gerichts und Th kosten
« Antwort #8 am: 17. Juli 2009, 19:00:27 »

danke für die schnelle antwort

mit dem th habe ich schon gesprochen ,ich soll ihm die unterlagen einreichen und dann schaut er mal was er machen kann

ich verstehe meine ex frau nicht ,warum macht sie so etwas und gibt nicht endlich ruhe sie hat doch schon alles zerstört und dadurch erreicht das ich in insolvenz gehen muste so etwas macht mich echt sauer und das schlimme daran ist noch das ich bis jetzt immer der dumme war ich mag einfach nicht mehr haben männer hier in deutschland keine rechte mehr ? wir männer sind doch immer die dummen und die frauen bekommen immer recht. wo bleibt da denn die gleichberechtigung ?

noch mal danke für die antwort

lg honda100
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