Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Southtown_m am 15. Dezember 2008, 12:07:08
-
Hallo zusammen,
momentan läuft bei mir ein Prozess gegen einen Gläuber.
Sollte ich den Prozess verlieren, muss ich natürlich auch die Prozesskosten bezahlen.
Nun meine Frage, da ich evt. Insolvenz melde, kann ich diese Kosten, sprich seitens des Gläubiger als auch die Gerichtskosten von dem verlorenen Prozess in die Insolvenzmasse fügen, oder muss ich die trotz Insolvenz dann bezahlen.
Vielen Dank
Liebe Grüße
Southtown_m
-
Auch die Gerichts- und Anwaltkosten wären Insolvenzforderungen.
-
ergänzend zu paps noch folgender Hinweis:
kommt nen bissel drauf an, wann der "Prozess" verloren geht
noch vor dem Insolvenzantrag
oder
erst im Verlauf des Insolvenz- bzw. Restschuldbefreiungsverfahrens
wobei eine ganz andere Frage ist
was nach Eröffnung mit dem anhängigen "Prozess" passiert. Der ruht i.d.R. zu nächst ...
-
Möchte mich bei Euch beiden erstmal bedanken für Eure Antworten und zugleich mich für die späte Antwort entschuldigen. Hatte leider probleme mit meinem Internetzugang.
Inso wurde noch nicht gemeldet und werde es erst im neuen Jahr tun. Der Prozess läuft schon seit 2 Monaten und habe die Woche die erfreuliche Nachricht erhaten, den Prozess gewonnen zuhaben. Hoffe das die Gegenseite nicht Revision einlegt :-).
Denke aber werde, falls ich in alten Beiträgen nicht fündig werden sollte, die eine oder andere Frage noch stellen :gruebel:
In diesem Sinne wünsche ich allen Menschen hier im Forum schöne Weihnachten, erholsame Feiertage und einen guten Rutsch, vielleicht auch ein neuer Beginn im Jahre 2009.
Bedanken möchte ich mich auch bei den Moderatoren und bei allen für Ihre Hilfsbereitschaft, die hier den Menschen Ihre Zeit opfern und Ihnen den richten Weg, Mut und ruhigere Nächte bescheren.
Liebe Grüße