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Autor Thema: gerichtsurteil abändern oder neues urteil?  (Gelesen 1482 mal)

Momo72

gerichtsurteil abändern oder neues urteil?
« am: 02. April 2012, 09:42:01 »

hallo liebe forengemeinde!

wir haben folgende situation: mein mann ist im eröffneten insolvenzverfahren. da er bis vor kurzem einen einfachen arbeitsweg von knapp über 50 km hatte, haben wir bei gerichts einen antrag gestellt auf hochsetzung des unpfändbaren lohns. es gab dann ein gerichtsurteil das bei meinem die grenze um 290 euro angehoben hat. nun ist er in ein anderes lager versetzt worden und hat nach dort "nur" noch eine einfache strecke von gut 30 km, was wir natürlich dem TH und dem gericht brav mitgeteilt haben. logischerweise hat jetzt der TH einen antrag bei gericht gestellt das das alte urteil aufgehoben wird. das gericht hat uns das schreiben zugeschickt mit bitte um stellungnahme.
meine frage ist nun, wie ist die richtige vorgehensweise? müssen wir von uns aus einen neuen antrag auf heraufsetzung des unpfändbaren lohns stellen oder einfach einen antrag auf entsprechende abänderung des alten gerichtsurteils? ich wei jetzt nicht wirklich ob ein gerichtsurteil wirklich abgeändert werden kann :rougi: oder nur aufgehoben und dann ein neues erlassen werden kann.

lg
momo
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Insoman

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Re: gerichtsurteil abändern oder neues urteil?
« Antwort #1 am: 03. April 2012, 10:32:54 »

Das Gericht wird auf Ihre Stellungnahme hin einen entsprechenden Beschluss fassen.
Wichtig ist nur, dass Ihr Willen -was die Höhe der Pfändungsgrenze und die Begründung angeht- eindeutig erkennbar wird..
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