Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: maarlon am 18. Juni 2008, 21:06:10

Titel: Gerichtsurteil
Beitrag von: maarlon am 18. Juni 2008, 21:06:10
hallo habe mal eine frage,

habe verbraucherinsolvenz beantragt, der beschluss ist auch schon da, hbae auch schon einen betreuer
habe nächste woche einen termin bei ihm , ich habe auch einen pfändungssicherungs beschluss.
jetzt zu meiner frage , bin im februar verurteilt worden auf bewährung , mit der auflage den schaden zurück zu bezahlen, jetzt meine frage wenn ich doch den pfändungsschutz habe und in der insolwenz bin , muss ich das dann trozdem bezahlen oder fällt es auch in die insolvenz.
die gerichtsverhandlung war im februar die insolvenz habe ich im märz beantragt mit restschuldbefreiung bitte gebt mir mal einen tipp .
Titel: Re: Gerichtsurteil
Beitrag von: maarlon am 18. Juni 2008, 21:12:04
sorry ich meinte regelinsolvenz
Titel: Re: Gerichtsurteil
Beitrag von: paps am 18. Juni 2008, 21:20:53
weswegen verurteilt?
Welcher Art ist der Schaden?
Vorsatz festgestellt?
Titel: Re: Gerichtsurteil
Beitrag von: maarlon am 18. Juni 2008, 21:42:18
naja ich hatte in ebay etwas verkauft und konnte nicht liefern !!! 3 kunden und die haben mich wegen betrug angezeigt und ich bin verurteilt worden auf bewährung mit der auflage den schaden bzw das geld innerhalb einer frist zurück zu bezahlen , aber da ich ja insolvbenz beantragt habe weis ich jetzt nicht ob ich es trozdem zurück zahlen muss denn ich habe fast kein geld
Titel: Re: Gerichtsurteil
Beitrag von: simone1976 am 19. Juni 2008, 08:28:53
Hallo, auch ich bin in Insolvenz, im Juni 2007 wude die Insolvenz eröffnet. Ich habe auch 2 Sachen wegen Betrug laufen, das prüft aber noch die Staatsanwaltschaft, weil das nicht mein verschulden war, meine Firma lief damals noch ich habe was bestellt und konnte dann nicht zahlen, weil mein Kunde die Zahlung einfach eingestellt hat. Und die KK-Beiträge sind geblieben stehen auch unter Betrug. Warum, weis ich nicht.

Mein ISO-Verwalter sagte mir, das die Sachen die unter Betrug laufen, stehen bleiben und nach 6 Jahren treten die Gläugiger an mich ran und wollen das Geld. Was unter Betrug läuft zählt nicht in die Insolvenz. Es kann auch sein, das deine Insolvenz abgelehnt wird, wegen der Betrugsache, aber das weis ich nicht so genau.