Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: horstkevin am 28. Juli 2011, 13:47:38
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Hallo zusammen,
kurze Frage zu einer Sache die heute geschehen ist.
Es klingelt an der Tür und der nette Mann stellte sich als Obergerichtsvollzieher vom Amtsgericht vor.
Er überreicht dem Empfänger allerdings lediglich einen Brief. Der Brief ist von einer örtlichen Anwaltskanzlei und beinhaltet die Mitteilung zur Fälligstellung eines Kredites. Bis dato hat es weder einen MB noch VB gegeben.
Ich dachte bisher immer, dass der GV nur erscheint sobald ein Titel vorliegt. Oder kann den jeder auch ohne beauftragen und zur "Einschüchterung" für solche Botengänge missbrauchen ? Oder hat das Ganze gar einen tieferen, rechtlichen Sinn ?
Danke im voraus,
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Das ist möglich, hier ist einmal eine auch für Laien verständliche Erklärung:
http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/die-zustellung/index.php
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vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!