Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: balaber am 23. März 2010, 20:28:29

Titel: Gescäftsführerhaftung bei Krankenkassenbeiträgen
Beitrag von: balaber am 23. März 2010, 20:28:29
Hallo,

ich hätte da mal wieder eine Frage zur Geschäftsführerhaftung bei einer GmbH Insolvenz.
Es geht um die Krankenkassenbeiträge der Arbeitnehmeranteile, die vor der Insolvenz
abgeführt wurden und der Insolvenzverwalter sich dann , wie auch immer , von der
Krankenkasse wiedergeholt hat.Kann der Geschäftsführer dafür nchträglich von
den Krankenkassen haftbar gemacht werden ?

Titel: Re: Gescäftsführerhaftung bei Krankenkassenbeiträgen
Beitrag von: Insokalle am 24. März 2010, 19:00:14
Pauschal nicht zu beantworten.
Es gibt aber m.E. auch Urteile zugunsten des GF. Es hängt von der Konstellation ab.
Titel: Re: Gescäftsführerhaftung bei Krankenkassenbeiträgen
Beitrag von: malud am 28. März 2010, 18:42:26
Der Geschäftsführer kann grundsätzlich dafür haftbar gemacht werden. Aber: Hat sich der Insolvenzverwalter die Krankenkassenbeiträge im Wege der sog. Insolvenzanfechtung zu Recht wiedergeholt, kann es bei der Haftung des Geschäftsführers an der Kausalität für den eingetretenen Schaden fehlen. Die Argumentation lautet, dass der Geschäftsführer alles richtig gemacht hat und er nichts dafür kann, wenn sich später ein Insolvenzverwalter das Geld zurückholt. Noch ein Hinweis: Wenn es um hohe Beträge gehen sollte, empfiehlt es sich professionelle Hilfe von Spezialisten zu besorgen. Beim Insolvenzanfechtungsrecht werden richtig dicke Bretter gebohrt; von dieser Materie verstehen viele Wald-und-Wiesen-Anwälte und viele Gerichte nichts.