Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Dieter1952 am 02. September 2009, 08:45:14

Titel: Geschäftsauto anrechenbar auf pfändbares Einkommen?
Beitrag von: Dieter1952 am 02. September 2009, 08:45:14
Hallo,

ein Bekannter ist seit 2006 in Privatinsolvenz. Er hat sich 2007 mit einem neuen Gewerbe selbständig gemacht. Der Insolvenzverwalter verlangt vierteljährlich eine Einnahmen-Überschussrechnung.
Mein Bekannter und seine Mitarbeiter (3) benötigen Geschäftsfahrzeuge (Gewerbe: Energieverbrauch-Ablesung). Diese Fahrzeuge konnte er aufgrund der positiven Entwicklung des Geschäfts bar bezahlen.
Diese Ausgaben hat er bei seiner EÜR berücksichtigt. Somit ist sein Gewinn in diesem Quartal entsprechend reduziert worden. Der Insolvenzverwalter erkennt diese Ausgabe nicht an und fordert 10.000 Euro, weil das pfändbare Einkommen seiner Ansicht nach überschritten wurde. Das allerdings würde das Weiterbestehen des Geschäfts in Frage stellen (3 Angestellte!!).
Der Gewinn ist zwar vorhanden, die Liquidität jedoch nicht, weil die Fahrzeuge gekauft wurden. Moniert wird die Barzahlung (!), die offensichtlich keine Betriebskosten darstellen, die anerkannt werden können. Einen Kredit hätte er natürlich nicht erhalten. Dieser Widerspruch führt m.E. wieder in die Insolvenz.
Ist diese Entscheidung des Insolvenzverwalters richtig?

Gruß
Dieter
Titel: Re: Geschäftsauto anrechenbar auf pfändbares Einkommen?
Beitrag von: Feuerwald am 02. September 2009, 10:02:05
ein Bekannter ist seit 2006 in Privatinsolvenz.

-> die erste Frage ist, läuft das eigentliche Insolvenzverfahren noch (i.d.R. 12 – 18 Monate)? Schlusstermin? Ankündigung der Restschuldbefreiung? Aufhebungsbeschluss? Wenn das vorhanden ist, wird es einfach.


Er hat sich 2007 mit einem neuen Gewerbe selbständig gemacht.

-> wurde diese Selbständigkeit damals „freigegeben“?


Der Insolvenzverwalter erkennt diese Ausgabe nicht an und fordert 10.000 Euro, weil das pfändbare Einkommen seiner Ansicht nach überschritten wurde.

-> um das zu beantworten, braucht es die Antworten von oben.

Titel: Re: Geschäftsauto anrechenbar auf pfändbares Einkommen?
Beitrag von: Dieter1952 am 02. September 2009, 10:11:43
Hallo Feuerwald,

danke für den schnellen Beitrag. Da ich die Antworten nicht genau weiß, werde ich mich erkundigen und dann zurückmelden.

Bis dahin
Gruß
Dieter
Titel: Re: Geschäftsauto anrechenbar auf pfändbares Einkommen?
Beitrag von: Insokalle am 02. September 2009, 11:26:36
Was haben die Fahrzeuge jeweils gekostet?
Titel: Re: Geschäftsauto anrechenbar auf pfändbares Einkommen?
Beitrag von: Dieter1952 am 02. September 2009, 11:40:50
7900,-
5080,-  und
4400,-