Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pylonracer am 18. September 2009, 22:43:48

Titel: Geschenktes KFZ meldepflichtig?
Beitrag von: pylonracer am 18. September 2009, 22:43:48
Hallo,

Da im Zuge meiner Regelinsolvenz mein Firmenwagen an die Leasing zurückging. habe ich jetzt von einem bekannten einen 16 Jahre alten VW Passat geschenkt bekommen, damit ich wenigstens mobil bin.

Das Auto habe ich heute auf mich zugelassen und versichert.

Kann es sein, das dieses Auto nun der Insolvenzmasse zugeführt wird, da es auf mich zugelassen ist?

Muß ich es dem IV mitteilen?

Verfahren ist noch nicht eröffnet.

Danke für eure Hilfe.

Gruß Pylonracer
Titel: Re: Geschenktes KFZ meldepflichtig?
Beitrag von: ThoFa am 19. September 2009, 01:57:11
Hallo,

wenn das Verfahren noch nicht eröffnet ist, welchem IV wollen Sie denn das Fahrzeug "melden" ?

MfG

ThoFa
Titel: Re: Geschenktes KFZ meldepflichtig?
Beitrag von: pylonracer am 19. September 2009, 08:39:43
Das eigentliche Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Lediglich Antragstellung, Zuteilung eines Insolvenzverwalters sowie die Gutachtenphase ist bereits abgeschlossen. Warte nur noch auf die offizielle eröffnung des Verfahrens.

Gruß Pylonracer
Titel: Re: Geschenktes KFZ meldepflichtig?
Beitrag von: lucca_m am 19. September 2009, 13:25:29
auch ein geschenktes Fahrzeug stellt einen Vermögenswert da. Ich hwürde sagen, der Zeitpunkt des Schenkes ist denkbar ungünstig gewählt worden.

Der Halter und Versicherungsnehmer muss aber nicht auch der Eigentümer der Sache sein.