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Autor Thema: Geschützt vor Gläubigern?  (Gelesen 1581 mal)

Schwesterchen

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Geschützt vor Gläubigern?
« am: 22. Januar 2009, 17:42:53 »

Hallo an Alle Forenteilnehmer,

Irgendwie reißt es nicht ab der Ärger. Ich bin seit 12.12. in der PI. Bei meinem Mann dauert es aber noch etwas. Da einige Gläubiger sich einfach nicht melden.
Nun flatterte uns der Vollstreckungsbescheid vom Finanzamt ins Haus. Wir haben noch Schulden aus 2006 1400 Euro, sollten bis 12/ 2008 eine Vorauszahlung leisten für 2008 von 1700 Euro, Heute kam der Bescheid für das Jahr 2007 wieder 900 Euro nachzahlen. Vorauszahlungen jetzt 4 mal im Jahr für 2009 215 Euro.
Wir waren im ständigem Kontakt mit dem Finanzamt, und baten um Stundung für 2006 weil wir bis vor kurzem nicht wussten dass es mit in die Rest schuld kann, wir gingen davon aus, Finanzamt _muss_ bezahlt werden. Die Nachzahlungen ergeben sich aus meiner Rente, die einmal im Jahr besteuert wird.
Nachdem das Finanzamt dem Stundungsantrag nicht gewährleistet hat, fragten wir unseren Schuldenberater, der uns dann mit teilte dass auch die Steuerschulden mit einfließen bei der Inso. Also gesagt, getan, ich reichte meine Insonummer ein, und dachte nun ist endlich mal Ruhe. Meine Treuhänderin riet mir im Januar ich solle einen Aufteilungsantrag machen lassen. Soweit zu mir.
Mein Schuldnerberater  sagte mir dass mein Mann auch geschützt sei, das scheint aber im Finanzamt keiner zu wissen, Es liegen ja jetzt enorme Schulden an, wie sollen wir die denn begleichen, obwohl wir ja auch nicht zahlen dürfen.
Ich habe mir heute die Ohren wund telefoniert mit dem Finanzamt. Die der Meinung sind mein Mann müsste nun die gesamte Steuerschuld sofort begleichen.Aber wie denn? Selbst wenn ich wollte, ich kann nicht.
Weiß jemand von Euch wie das rechtens ist? Ab wann ist man geschützt? Mir ist klar dass, ich Steuern für 2008 zahlen muss beziehungsweise wider ab 12.12. 2008. aber wie sieht das denn bei meinem Mann aus, er ist ja noch in der Vorbereitung.  Im übrigen ich habe einen Link gefunden. Vielleicht interessiert es Euch ja
.http://www.sueddeutsche.de/finanzen/888/409662/text/
Viele liebe Grüsse das Schwesterchen
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Feuerwald

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Re: Geschützt vor Gläubigern?
« Antwort #1 am: 22. Januar 2009, 18:12:12 »



Meine Treuhänderin riet mir im Januar ich solle einen Aufteilungsantrag machen lassen.

- und, haben Sie das versucht? Vollstreckungsschutz gibt es erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bis dahin kann "Mann" im Fall einer Kontopfändung einen Freigabeantrag bei der Vollstreckungsstelle stellen, sofern Arbeitseinkommen vom Konto gepfändet wird.  Bei Sozialleistungen greift die 7-Tages-Frst in der die Bank auszahlen muss.



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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Schwesterchen

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Re: Geschützt vor Gläubigern?
« Antwort #2 am: 22. Januar 2009, 20:36:01 »

Ja ich habe es an meine Steuerberaterin gegeben, mal sehen was jetzt passiert. *seufz* :cry:
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