Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pegasus am 26. März 2013, 12:26:05
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Hallo @ all
Ich frage jetzt mal für eine Bekannte von mir, da ich auch nichts passendes in der SuFu gefunden habe.
Meine Bekannte lebt seit 2 Jahren getrennt von ihrem Mann. Die Beiden verstehen sich aber noch gut.
Der Mann hat die 3 Kinder bei sich wohnen. Er bezieht eine Pension (ehemals Postbeamter) und bezieht auch das Kindergeld.
Jetzt muss er eine P Inso anmelden.
Seine getrennt lebende Frau ist berufstätig.
Nun die Frage: Kann die Frau mit in die Inso gezogen werden oder ist sie "aussen vor"?
Danke für Hinweise.
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Ein beantragtes Insolvenzverfahren betrifft immer und ausschließlich denjenigen, der es beantragt.
Demzufolge sind alle anderen - so auch die Frau - "aussen vor".
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Sollte die Ehefrau während der Ehe irgendwelche Verträge z.B. Kreditvertrag, Autoleasing etc. als Ehegatte mitunterschrieben haben, werden sich die Gläubiger selbstverständlich auch an die Eherau wenden, wenn beim Ehemann aufgrund der PI nichts zu holen ist. In diesen Fällen haftet auch die Ehefrau, ungeachtet dessen, dass der Noch-Ehemann PI anmeldet.
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Danke für die Hinweise.
Hat uns schon weiter geholfen.
:thumbup: