Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pegasus am 26. März 2013, 12:26:05

Titel: Getrennt aber nicht geschieden
Beitrag von: pegasus am 26. März 2013, 12:26:05
Hallo @ all
Ich frage jetzt mal für eine Bekannte von mir, da ich auch nichts passendes in der SuFu gefunden habe.
Meine Bekannte lebt seit 2 Jahren getrennt von ihrem Mann. Die Beiden verstehen sich aber noch gut.
Der Mann hat die 3 Kinder bei sich wohnen. Er bezieht eine Pension (ehemals Postbeamter) und bezieht auch das Kindergeld.
Jetzt muss er eine P Inso anmelden.
Seine getrennt lebende Frau ist berufstätig.
Nun die Frage: Kann die Frau mit in die Inso gezogen werden oder ist sie "aussen vor"?
Danke für Hinweise.
Titel: Re: Getrennt aber nicht geschieden
Beitrag von: waldi am 26. März 2013, 12:37:03
Ein beantragtes Insolvenzverfahren betrifft immer und ausschließlich denjenigen, der es beantragt.

Demzufolge sind alle anderen - so auch die Frau - "aussen vor".
Titel: Re: Getrennt aber nicht geschieden
Beitrag von: GelberHai am 27. März 2013, 02:19:17
Sollte die Ehefrau während der Ehe irgendwelche Verträge z.B. Kreditvertrag, Autoleasing etc. als Ehegatte mitunterschrieben haben, werden sich die Gläubiger selbstverständlich auch an die Eherau wenden, wenn beim Ehemann aufgrund der PI nichts zu holen ist. In diesen Fällen haftet auch die Ehefrau, ungeachtet dessen, dass der Noch-Ehemann PI anmeldet.
Titel: Re: Getrennt aber nicht geschieden
Beitrag von: pegasus am 31. März 2013, 15:01:09
Danke für die Hinweise.
Hat uns schon weiter geholfen.
 :thumbup: