Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: uhle1967 am 18. Mai 2010, 20:54:24
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Hallo, ich lebe seit Mai 2009 von meinem Mann getrennt und ich bin seit Nov. 2009 in Privatinsolvenz.
Wir haben gemeinsam früher 3 Finanzierungen gemacht (haben beide unterschrieben), die ich jetzt alle drei in kompletter Höhe in die Gläubigerliste mit reingenommen habe.
Mein Mann ist seit Aug. 2009 in Bezug von Alg. I, jedoch verlangen jetzt diese 3 Gläubiger, obwohl alle Summen in meiner Insolvenz drin sind, das Geld. Aber mein Mann kann icht zahlen...
Dürfen die 3 Gläubiger trotz angemeldeter Forderungen von mir Geld von meinem Mann fordern?
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Natürlich, das ist das Prinzip der Gesamtschuldnerschaft
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Im dümmsten Fall und so war es bei mir, muss Dein Mann auch in die Privatinsolvenz oder er einigt sich mit den Gläubigern auf einen Vergleich.