Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bluelion1506 am 09. Juni 2008, 09:24:04
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so ich würd gerne wissen
ich lebe getrennt von meiner frau habe 2 kinder
wieviel darf ich von meinem gehalt behalten
ich bezahle natürlich unterhalt für die kinder
verdienen tue ich so etwa 1600 euro
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Hallo,
bei 1.600,00 € netto und drei unterhaltspflichtigen Personen (Frau + 2 Kinder) ist bei Ihnen nichts pfändbar.
MfG
ThoFa
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ja aber meine frau verlangt kein unterhalt ändert sich da was bei mir
vielen dank
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Hallo,
bis der IV/TH keinen Antrag bei Gericht stellt passiert da gar nix. Wenn er das macht, dann fällt bei Ihnen eine unterhaltsberechtigte Person weg und es sind 15,01 € pfändbar. Also nix schlimmes.
MfG
ThoFa
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vielen dank für die natwort jetz bin ich ein wenig schlauer
mfg salva